Stellungnahme vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern vom 12.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.06.2021 ö beschließend 2.1.6

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. 
Die innerörtlichen Flächenpotentiale hat die Gemeinde vom Bauamt der VG Waging strukturiert erfassen und auf ihre Nutzbarkeit als Bauland bewerten lassen. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Baugrundstücke wurde auch gleich der zu erwartende Baulandbedarf für die Gemeindebürger ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken nicht geeignet sind, den Wohnraumbedarf der nächsten Jahre abzudecken. Die Gemeinde sieht sich deshalb in der Pflicht, die Ausweisung der wenigen Bauparzellen in Plattenberg voran zu treiben. Die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Siedlungsstruktur als auch die Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur werden durch die Ausweisung des Baugebiets nicht beeinträchtigt oder nachteilig verändert. Die Gemeinde ist von je her ländlich strukturiert mit den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen, den kleineren Ortsteilen Plattenberg, Enzersdorf, Egerdach, Hellmannsberg, Obermoosen, Untermoosen und vielen kleinen Weilern und Einzelgehöften. Die Gemeinde hat in den vergangenen 30 Jahren viel Geld in die Hand genommen um besonders Entsorgungsstruktur für alle Ortsteile sicher zu stellen. Zum Einkaufen müssen die Gemeindebürger schon seit vielen Jahren in die benachbarten Zentren Waging oder Traunstein fahren. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ändert sich durch die Ausweisung nicht, weil der Ort Plattenberg direkt an der Hauptverbindungsstraße der Gemeinde liegt.

  • Erforderlichkeit der Planung und Plausibilität
Der Annahme des ALE Oberbayern, wonach die Gemeinde die Leerstände oder Innenbereichspotentiale in den beiden Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen vor Einleitung der gegenständlichen Planung nicht geprüft hätte, ist falsch. Es bedarf dabei keiner großen Ermittlungsarbeit, um feststellen zu können, dass etwaige Leerstände und Innenbereichspotentiale für die Abdeckung des künftigen Wohnbaubedarfs innerhalb der Gemeinde nicht ausreichend sind. Auch die Vertreter des ALE, die in den letzten Jahren in der Gemeinde öfter vor Ort waren, werden dies bestätigen können.
Die Gemeinde Wonneberg ist eine sehr überschaubare ländliche Gemeinde, die durch landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Wohngebäude geprägt ist. Es gibt nur vereinzelte Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Einzelhandelsbetriebe sind im Gemeindebereich nicht vorhanden. Die Artikel zur Deckung des täglichen Bedarfs werden ausschließlich in Nachbargemeinden, vor allem in Waging a. See und Traunstein, eingekauft. Die letzten 2 Lebensmittelgeschäfte in Weibhausen und St. Leonhard sind bereits vor 30 Jahren aufgegeben und die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken umgenutzt worden. Ebenso wurden die beiden gastromischen Familienbetriebe in St. Leonhard vor Kurzem aufgegeben und die Immobilien einer Wohnnutzung zugeführt.
Hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung war die Gemeinde Wonneberg schon immer auf die Nachbarorte Waging a. See und Traunstein ausgerichtet, z.B. beim Einkauf, für Dienstleistungen aller Art oder in der gesundheitlichen Versorgung. Eine entsprechende Grundstruktur war in der Gemeinde Wonneberg selbst nie vorhanden, so dass die in anderen Orten eingetretene Leerstandsproblematik durch Geschäfts- und Betriebsaufgaben im Innenbereich in der Gemeinde Wonneberg nicht oder nur in sehr geringem Maß gegeben ist. Die Gemeinde geht deshalb zurecht davon aus, dass der geplante Vitalitätscheck diese Einschätzung bestätigen wird und die dafür notwendige Bearbeitungszeit die gegenständliche Planung nicht verzögern soll.
Was die Innenbereichspotentiale der beiden Hauptorte St. Leonhard und Weibhausen betrifft, so erachtet der Gemeinderat es nicht als möglich, daraus den zukünftigen Wohnbaulandbedarf abzudecken, nicht einmal ansatzweise. Die wenigen vorhandenen Baugrundstücke und Baulücken innerhalb dieser Ortsteile stehen im Privateigentum und stehen für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung. Auch die weiteren noch unverplanten Innenbereichspotentiale, die in sehr begrenztem Umfang in St. Leonhard vorhanden wären, befinden sich im Privateigentum und stehen mittelfristig für eine Bauleitplanung auf Basis des Familien-Bauland-Modells der Gemeinde nicht zur Verfügung. 
Im Rahmen der gegenständlichen Planung wird die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Innenbereichspotentiale detailliert zu erheben und in der Begründung zu ergänzen.
Was die Notwendigkeit des Flächenbedarfs für neues Wohnbauland betrifft, so liegen der Gemeinde Wonneberg mehrere Anfragen von Bauwilligen aus der eigenen Gemeinde und eine immer größer werdende Zahl von Anfragen von Bauwilligen mit auswärtigem Wohnsitz vor. Die von der Bundesregierung im Jahr 2017 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission getroffenen Vorgaben zur Ausgestaltung von „Einheimischenmodellen“ machen es mittlerweile notwendig, dass die Gemeinde ihre Baulandstrategie nicht nur – wie bisher - auf die eigene ortsansässige Bevölkerung beschränkt, sondern ganz allgemein jungen Familien – unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz – eine Ansiedlung in der Gemeinde Wonneberg ermöglicht. Durch die künftig stärkere Berücksichtigung von auswärtigen Bauwerbern beim „Einheimischenmodell“ kann der Fall eintreten, dass sich die Bevölkerung in der Gemeinde stärker entwickelt als vom Statistischen Landesamt prognostiziert und der Bedarf an Wohnbauland entsprechend weiter steigen wird.
Aber auch die aktuellen statistischen Daten sind ausreichend, um die Notwendigkeit der gegenständlichen Ausweisung in Enzersdorf sowie weiterer künftiger Ausweisungen zu rechtfertigen. Gemäß den Berechnungen des Demographie-Spiegels Bayern für die Gemeinde Wonneberg wird – ausgehend von einer Bevölkerung von 1.530 Einwohnern am Ende des Jahres 2017 - ein Anstieg um 106 Einwohner auf 1.636 Einwohner bis zum Jahr 2031 prognostiziert. Mithilfe der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt kann darauf aufbauend der zukünftige Bedarf an Wohnungen ermittelt werden. Grundlage dabei sind die Daten des Statistischen Landesamtes Bayern. Ausgehend von der gegenwärtigen Belegungsdichte in der Gemeinde Wonneberg von ca. 2,48 Einwohner je Wohnung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung zwischen 2018 und 2031 ein Bedarf von ca. 43 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2031.
Darüber hinaus ist von einem Auflockerungsbedarf – d.h. einem statistischen Anwachsen der Wohnfläche pro Kopf - auszugehen, der in der Regel mit 0,3 % pro Jahr angesetzt wird. Ausgehend von den zum Jahresende 2017 festgestellten ca. 600 Wohnungen in der Gemeinde ergibt sich somit bis zum Jahr 2031 ein weiterer Bedarf von ca. 25 Wohnungen. Insgesamt beläuft sich der Bedarf somit auf 68 Wohnungen bis zum Jahr 2031. Dies entspricht einem Bedarf von 4,85 Wohnungen pro Jahr.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 09:26 Uhr