Stellungnahme v. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, vom 17.02.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 2.1.2

Sachverhalt

Sonstige fachliche Informationen:
Grundsätzlich besteht mit der Bebauungsplanänderung Einverständnis.

Um eine Überprüfung bzw. Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:

Die Höhenlage des Baukörpers ist zu definieren, z. B. OK Rohfußboden oder OK Fertigfußboden in Meter über NN, da im rechtskräftigen Bebauungsplan nur die OK Gelände als Bezug vorgegeben ist. Dazu ist zu beachten, dass die natürliche Geländeoberfläche als Bezugspunkt grundsätzlich nicht geeignet ist, da sie nicht ausreichend gegen Veränderungen gesichert ist.

Hinweis:
Die Bemaßung ist noch in der Legende zu erläutern.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Höhenlage des Baukörpers ist im Planentwurf zu definieren. Die Ergänzung der Festsetzung hat lediglich klarstellende Bedeutung; sie ist bereits im ursprünglichen Bebauungsplan als Festsetzung enthalten, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wird dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr