Antrag auf isolierte Befreiung von Frau und Herrn Friesen: Errichtung eines Geräteschuppens, Fl.Nr. 498/2 Gem. Waging a. See, Gessenberger Weg 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 12.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Geräteschuppens in Holzbauweise. Der Schuppen soll östlich vom Wohngebäude in den Maßen 3,98 m x 3,56 m mit einer seitl. WH von 2,65 m errichtet werden und zur Unterbringung von Gartengeräten dienen. 

Verwaltung
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Westendstraße“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Lt. Festsetzung Nr. 3 ist als Dachform ein Satteldach mit einer Neigung von 24° bis 27° festgelegt. Der Geräteschuppen soll jedoch mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 10° errichtet werden. Zudem besagt Festsetzung Nr. 4, dass die Grundfläche von Garagen und überdachten Stellplätzen sowie Nebenräume max. 50 m² betragen soll. Die bestehende Garage hat eine Grundfläche von ca. 46 m². Die geplante Gartenhütte hat eine Grundfläche von ca. 14 m². Es ist somit eine Überschreitung von ca. 10 m² geplant. Aufgrund der geplanten Grenzbebauung auf einer Länge von über 9 m wurden nach Einreichung der Planunterlagen Gespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde geführt. Das Gartenhaus soll nun 2 m weiter südlich errichtet werden, damit die Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO gewahrt bleiben. Die Planunterlagen werden noch entsprechend überarbeitet. 

Im Geltungsbereich wurde bereits eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 3 bezüglich einer abweichenden Dachgestaltung für eine Terrassenüberdachung erteilt. Die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Dem Vorhaben könnte zugestimmt werden. 

Beschluss

Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Westendstraße“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen Nr. 3 (Dachgestaltung als Satteldach mit einer Neigung von 24° bis 27°) und Nr. 4 (Die Grundfläche von Garage, überdachten Stellplätzen einschl. Nebenräumen darf max. 50 m² betragen) wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:41 Uhr