Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.14, untere Naturschutzbehörde vom 19.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 23.06.2021 ö beschließend 3.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht besteht mit der vorgelegten Planung für oben genannte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung grundsätzlich Einverständnis.

Erfahrungsgemäß werden gerade sehr kleine Ausgleichsflächen, wie in dem vorliegenden Fall, oft nur zögerlich und fachlich unzureichend umgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung und Verpflichtung für eine zeitnahe und fachgerechte Herstellung und Pflege des Ausgleichsflächen in der Bauleitplanung bei der Gemeinde liegt. Ausgleichsflächen können nur bei guter Umsetzung und angepasster Pflege einen wichtigen Beitrag zum Biotopverbund leisten, wie er im bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt ist. Wir bitten daher die Umsetzung nach den Vorgaben der Satzung sicherzustellen. Bei der Herstellung der Flächen ist die Beteiligung einer entsprechend geschulte Fachperson dringend zu empfehlen.

Bitte teilen sie uns die Umsetzung der erfolgreichen Maßnahmen durch Fotos und einem Bericht mit Nachweisen zur Verwendung von gebietsheimischem Pflanz- und Saatgut mit.

Gemäß § 15 Abs. 4 BNatSchG ist zur Sicherung des angestrebten Zustands der Ausgleichsmaßnahmen die Eintragung einer unbefristeten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit notwendig, wenn sich die Ausgleichsflächen nicht im Eigentum der Gemeinde befindet. Wir bitten sie um Übermittlung einer Kopie der dinglichen Sicherung. 
Die in Bauleitplänen festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werden zentral vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Außenstelle Kulmbach, erfasst und in das bayernweite Ökoflächenkataster übernommen. Gemäß § 17 Abs. 6 BNatSchG sind die Gemeinden für diese Meldung spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zuständig.

Beschluss

Der Bauausschuss des Marktes Waging a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. Zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahme erfolgt die Eintragung einer unbefristeten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Waging a. See. Ein entsprechender Notarvertrag wird derzeit vorbereitet. Sobald der unterschriebene Vertrag vorliegt übermitteln wir eine Kopie an die untere Naturschutzbehörde. Die Meldung der Ausgleichsfläche erfolgt durch die Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 10:49 Uhr