Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 11.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 6.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme: 
Mit der geplanten Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich der Innenbereichssatzung „Tengling-Egart“ besteht von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich Einverständnis.

Allerdings bedarf es aufgrund der dörflich geprägten Umgebungsbebauung und der Ortsrandlage weitergehender Festsetzungen zur Gestaltung des Anbaus. Auf den Ortstermin vom 31.01.2020 samt den dabei fixierten Vorgaben (Satteldach, vertikale Holzverschalung, vertikale Gliederung der Glasflächen, …) darf verwiesen werden.

Um eine entsprechende Überprüfung und Umplanung darf gebeten werden, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Festsetzungen zur Dachform, zur Holzverschalung und zur Gliederung der Fenster- und Glasflächen werden entsprechend dem Protokoll des Ortstermins vom 31.01.2020 in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr