Nutzungsänderung des ehemaligen Bankgebäudes zum Einbau des Dorfladens, Fl.Nr. 20/15 Gem. Tengling, Weinbergstraße 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 25.03.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Im Zuge der Machbarkeitsstudie „Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses in Tengling“ kam heraus, dass die bestehenden Räumlichkeiten der FFW dringend erweitert werden müssen. Dies kann am bestehenden Standort umgesetzt werden, allerdings werden hierzu auch die Räumlichkeiten des Dorfladens* benötigt, welcher sich in einem Teil des EG im FW-Haus befindet.

*(Die Nutzungsänderung für den Einbau des Dorfladens in das ehemalige Verkehrsamtsbüro wurde im Jahr 2008 beantragt und genehmigt).

Nun wurde im Vorfeld überlegt, in welche Räumlichkeit der Dorfladen umgesiedelt werden könnte. Zur Sprache kam dabei das ehemalige Bankgebäude in Tengling. 
Erst im September 2019 wurde für dieses Gebäude eine Nutzungsänderung zu gemeindlichen Mehrzweckräumen sowie notwendige Umbaumaßnahmen beantragt und mit Bescheid vom 04.12.2019 genehmigt. Die Umbaumaßnahmen wurden erst kürzlich durchgeführt. Derzeit wird das Gebäude als Besprechungsraum und Putzraum genutzt. 
Im Eingangsbereich des EG wird noch ein Geld- und Kontoauszugsautomat von der Raiffeisenbank betrieben. Die Räume im EG waren u.a. vorgesehen für Gemeinderats- und Vereinssitzungen, Vorträge, Gymnastik. Das UG dient als Schutzraum für den Waldkindergarten Burg.

Für die Unterbringung des Dorfladens im ehem. Bankgebäude würden daher erneut Kosten für die Planung und die damit erforderlichen Umbaumaßnahmen anfallen. Die Nutzungsänderung des Gebäudes zum Einbau eines Dorfladens ist genehmigungspflichtig. 

Der Pächter des Dorfladens wurde bereits in einem persönlichen Gespräch durch die Erste Bürgermeisterin von den Erweiterungsplänen bzgl. des FW-Hauses informiert. Eine mögliche Verlegung des Dorfladens in das ehem. Bankgebäude wurde ihm in Aussicht gestellt. Ob der Dorfladen in den dortigen Räumlichkeiten betrieben werden kann wurde von ihm kritisch betrachtet.

Weitere Alternativvorschläge liegen derzeit nicht vor.

Die Frage ist nun, ob ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau des Dorfladens in das ehem. Bankgebäude gestellt werden soll? 

Von der Kämmerei werden bezüglich der angestrebten Überlegungen zur Vermietung des Gebäudes zum Zwecke eines Dorfladenbetriebes noch einige betriebswirtschaftliche Hinweise geäußert. Das VR Bank Gebäude wurde im Juli 2018 von der Gemeinde erworben. Aus Gründen der Nichtöffentlichkeit können im öffentlichen Teil keine Angaben zum Kaufpreis genannt werden. Den Mitgliedern des Gemeinderats dürfte die Kaufpreissumme bekannt sein. Die Mieteinnahmen aus der Vermietung des Gebäudes zum Zwecke eines Dorfladenbetriebs stehen in keinster Weise im Verhältnis zur Kaufpreissumme. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollte eine entsprechende Nutzungsänderung gründlich überlegt werden. Sicherlich ist der Betrieb eines Dorfladens für die Nahversorgung in der Gemeinde von wesentlicher Bedeutung, aus betriebswirtschaftlicher und haushaltsrechtlicher Sicht, ist die geplante Nutzung jedoch kritisch zu sehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See spricht sich für die Möglichkeit aus, eine Bauvoranfrage zum Zwecke einer Nutzung als Dorfladen im EG und einer Nutzung als Veranstaltungsraum im OG beim Landratsamt Traunstein einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2021 14:45 Uhr