Durchführungsbeschluss zum Bau einer Kinderkrippe (Fl.Nr. 17 u. 18 Gem. Tengling, Turmgasse in Tengling)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

I. Maßnahme

Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung in Tengling um zwei Gruppenräume und einer Mittagsbetreuung. Hierzu ist der Neubau einer Kinderkrippe mit Mittagsbetreuung geplant. Das neue Gebäude soll mit einem Verbindungsbau mit dem Bestandsgebäude „Kindergarten“ verbunden werden.

Entsprechende Entwurfspläne und Kostenberechnungen, des Planungsbüros Magg Architekten aus Freilassing, liegen der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die aktuelle Kostenberechnung vom 18.05.2021 beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 2.415.429 Euro.


II. Bedarfsanalyse der nächsten Jahre und Ist-Bestand

Der aktuelle Bestand an Plätzen in den Kindertagesstätten 

In der Gemeinde Taching a. See standen im Oktober 2020 in 3 Kindertagesstätten insgesamt 102 genehmigte Plätze zur Verfügung, darunter 15 Krippenplätze für Kinder von unter 3 Jahren (vgl. hierzu auch die folgende Tabelle) mit inbegriffen ist auch die Übergangslösung „Mohnblumen“.


Gen. Plätze
Betr. Kinder
Krippenplätze
Besuch u. -3j.
Kitas Gesamt
102
95
15
15

Ab Dezember 2021 wird sich der Bestand um weitere 7 Plätze erhöhen.

Besuch der Kindertagesstätten
Im Oktober 2020 wurden in den Kindertagesstätten in der Gemeinde Taching a. See zusammen 95 Kinder betreut, darunter 15 unter 3-jährige, 80 im Alter zwischen 3 Jahren und dem Schulbeginn sowie keine Schulkinder.

Die Übergangslösung „Mohnblume“ in der Grundschule Taching mit 15 Kindern (KiGa-Gruppe) kann bis maximal nächstes Jahr (2022) weitergeführt werden. Eine Verlängerung der Übergangslösung wäre mit Zustimmung der Marktgemeinde Waging a. See in den Räumlichkeiten der Kinderkrippe Tettenhausen für ein weiteres Jahr bis 2023 möglich – entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. Somit ist spätestens ab dem Jahr 2023 ohne eine Erweiterung der Kinderkrippe in Tengling mit 15 Plätzen weniger zu rechnen, damit wären nur 87 Plätze zur Betreuung vorhanden.

Bei Fertigstellung des Waldkindergartens in Burg können weitere 7 Betreuungsplätze angeboten werden. (Gesamtplätze 109).


Prognose aus der Studie von Dr. Tekles:

Bedarf an Krippenplätzen (Betreuung der unter 3-jährigen):

1 bis unter 3j.
Bedarf
Quote
2021
48
15
31,3 %
2023        
51
18
35,3 %
2027
48
18
37,5 %
2035
40
17
42,5 %


Bedarf im klassischen Kindergartenbereich (Betreuung der 3-jährigen bis Schulbeginn):

3 bis unter 7-j.
Bedarf
Quote
2021
120
91
75,8 %
2023
124
96
77,4 %
2027
118
94
79,7 %
2035
101
85
84,2 %
Hinweis: Auswirkungen des neuen Einschulungskorridors berücksichtigen.


Zusammenfassung

Aufgrund der für die Gemeinde Taching a. See durchgeführten Erhebungen und Prognosen können folgende Aussagen getroffen werden: 
(Nachfolgend ein Auszug aus der Studie von Hr. Dr. Tekles)
 
Krippenplätze
1. Im Bereich der Betreuung von unter 3-jährigen existiert aktuell in der Gemeinde Taching a. See eine eigenständige Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen. Aufgrund von Vergleichsquoten ist insgesamt ein aktueller Bedarf in Höhe von 15 Plätzen für Kinder von unter drei Jahren anzusetzen. 

2. In den kommenden Jahren wird der Bedarf an Plätzen im Bereich der unter 3-jährigen bis auf 18 geringfügig steigen und sich danach bis 2035 ungefähr auf diesem Niveau stabilisieren (bedingt durch die vorhandene Demographie, die neuen Zuschussregelungen sowie den zusätzlichen bereits geplanten Wohnraum). Sollte mit neuen Bauvorhaben künftig weiterer Wohnraum hinzukommen, würde dies zu steigenden Zuzügen und auch zu einer Steigerung des Bedarfs führen. 

3. Für Kinder von unter drei Jahren wird somit eine geringfügige Erhöhung der Betreuungskapazitäten im Krippenbereich um ca. 5 Plätze empfohlen, um einen adäquaten Puffer für den Bedarfsanstieg aufzuweisen.

Kindergartenbereich
4. Für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt sind in Taching a. See aktuell 87 anerkannte Plätze vorhanden. Dabei wird aktuell bereits ein Kind im Alter von unter 3 Jahren in den vorhandenen Gruppen mit betreut. 

5. Bei einem gegenwärtigen Bedarf von 80 Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt liegt somit eine aktuell noch ausreichende Situation vor. 

6. In den kommenden Jahren wird der Bedarf an Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt von 80 auf ca. 96 Plätze (bedingt durch die vorhandene Demographie, die neuen Zuschussregelungen, den Einschulungskorridor sowie den zusätzlichen geplanten Wohnraum) ansteigen. Dazu könnten auch hier neue Bauvorhaben zu steigenden Zuzügen und einer Steigerung des Bedarfs führen. 

7. Für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt wird somit eine geringfügige Erhöhung der Betreuungskapazitäten um ca. 10 Plätze empfohlen, um einen adäquaten Puffer für den Bedarfsanstieg aufzuweisen.

Verwaltung / Fazit:

  • Mit dem Neubau der Kinderkrippe könnten wir den zukünftigen Bedarf mit 24 Kinderkrippenplätzen decken. 

  • Durch den Umzug der bestehenden Kinderkrippengruppe in die neuen Räumlichkeiten der Kinderkrippe, werden dann im Kindergarten zusätzliche Räumlichkeiten frei, die die aktuelle Übergangslösungsgruppe Mohnblumen belegen kann. Mit diesem Umzug können im Kindergartenbereich dann noch 5 weitere Betreuungsplätze angeboten werden.
Mit der Erweiterung des Waldkindergartens in Burg um 7 Plätze, könnte in der Folge dann ein Gesamtangebot von 99 Kindergartenplätzen geschaffen werden.

  • Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze würde sich auf 123 Plätze erhöhen 
(Kindergarten 99 + Kinderkrippe 24).


Ohne einem Neubau der Kinderkrippe kommen folgende Probleme auf die Gemeinde zu:
  • Ausgleichszahlung für Fremdunterbringung in anderen Gemeinden
  • Haben andere Gemeinden überhaupt Betreuungsplätze zur Verfügung für die Unterbringung von Kindern aus der Gemeinde Taching a. See. Falls diese Frage negativ beschieden wird, werden Gehaltsersatzzahlungen gem. gesetzlicher Grundlage fällig.


III. Kosten für Fremdunterbringung / Gehaltsersatzzahlungen lt. Gesetz (Rechtsanspruch)
Der Sachverhalt wird im Rat eingehend erörtert.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch Bürgermeisterin Lang gehen die beauftragten Planer, Nikolaus Magg und Anton Stadler ausführlich auf die vorliegenden Planentwürfe samt Kostenberechnungen ein.
Der Betreiber des nahegelegenen Biomasseheizwerks, Herr Matthias Leitner, erläutert die Modalitäten für den Anschluss der gemeindlichen Gebäude. Das Heizwerk wird mit Hackschnitzel betrieben und ist außerdem mit einer Gastherme bestückt, um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Der Baukostenzuschuss beträgt je Gebäude 8.500 €, die Regeltechnik wird vom Betreiber gestellt. Für die verbrauchte Wärme berechnet er 10 Ct. brutto je KWh zuzüglich 1,5 Ct. Grundgebühr je KWh. Der Anschluss wurde im Vorfeld mit dem Heizungsplaner Anton Stadler und dem Bautechniker der VG Waging a. See, Bastian Maier, abgesprochen, so Leitner abschließend.
In der folgenden Diskussion wird vor allem die derzeitige Kostenentwicklung intensiv diskutiert. Insbesondere werden die sehr hohen Kosten im Vergleich zur Betreuung im Waldkindergarten angeführt. 
Bürgermeisterin Lang weist darauf hin, dass der nächste Schritt, die Einreichung des Förderantrages bei der Förderstelle der Regierung bis spätestens 30.06. erfolgen muss. Ein weiterer Schritt wäre dann laut Bautechniker Bastian Maier die Beantragung der Baugenehmigung, deren Genehmigung ca. 6 – 7 Wochen dauern wird. Erst nach Durchführung der Ausschreibung kann man dann exakte Aussagen zur Höhe der Baukosten machen. Das Gremium einigt sich darauf, dass der Zeitpunkt der Ausschreibung mit dem Gemeinderat abgestimmt wird. 
Von Seiten der Planer wird noch angeführt, dass mindestens 50 – 60 % der Gewerke ausgeschrieben und dann gleichzeitig vergeben werden, damit die Gemeinde mit Folgeausschreibungen nicht in Zugzwang gerät und das Risiko überschaubar bleibt. Der Gemeinderat erhält auch zu gegebener Zeit einen Bauzeitenplan, aus dem die Ausführungszeiten der einzelnen Gewerke ersichtlich sind.
In mehreren vom Gemeinderat nicht genehmigten Redebeiträgen äußert sich u.a. der Elternbeiratsvorsitzende Sebastian Haß kritisch zum aktuellen Stand des Projektes, das seiner Ansicht nach vom neuen Gemeinderat bereits seit einem Jahr hätte auf den Weg gebracht werden können.  

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Bau einer Kinderkrippe als Erweiterung der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung „Tausendfüssler“ in Tengling gem. der Entwurfsplanung des Planungsbüros Magg, Freilassing, mit zu erwartenden Kosten gem. Kostenberechnung in Höhe von brutto 2.415.429 €. Die Kämmerei wird beauftragt bis spätestens 30.06.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr