Antrag auf Vorbescheid der Fa. Alztaler Wohnbau GmbH: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einer Garage, Fl.Nr. 474/3 Gem. Tengling, Nähe Frauenanger
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Aus den Reihen des Gemeinderates wird auf die durch den Wasserbeschaffungsverband Achengruppe geplante Erweiterung des Trinkwasserschutzgebiete, auf die Retentionsfunktion des Grundstückes bei stärkeren Regenfällen sowie auf eine mögliche Ausgleichsfläche in diesem Bereich hingewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt zu den Fragen im Vorbescheid wie folgt Stellung:
Grundsätzlich wäre das Grundstück unserer Einschätzung nach eher dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Da die vorhandene Bebauung mit einer schönen Linie abschließt. Allerdings sehen wir mit der geplanten Bebauung des Grundstücks, zum einen einer sinnvollen Nachverdichtung entgegen und zum anderen auch eine schöne Ortsabrundung im Ortsteil Tengling (im Bereich des Baugebiets „Frauenanger“ und der „Graf-Törring-Straße“) gegeben. Somit beurteilen wir das Grundstück, im Zusammenhang betrachtet, nach § 34 BauGB.
In Anlehnung an den angrenzenden Bebauungsplan „Tengling – Thalwies“ würde sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Der Bebauungsplan legt die Höhe der FFB EG für die einzelnen Grundstücke fest, aufgrund des unterschiedlichen Geländeverlaufs ist daher auf eine verträgliche Einfügung der Baukörper hinsichtlich der Höhe zu achten.
Hinweis: Durch das Grundstück verläuft, dem Bebauungsplan zufolge, eine Wasserleitung. Bei stärkerem Regen oder Starkregenereignissen hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich das Niederschlagswasser von den umliegenden Wiesenflächen auf diesem Grundstück sammelt und dieses teilweise unter Wasser setzt. Entlang der Ortsstraße „Thalwies“ bestand in der Vergangenheit ein entsprechender Wassergraben, welcher irgendwann verfüllt wurde, seither hat sich der Ablauf des Wassers auf dem Grundstück verschlechtert.
Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet Zone III. Aufgrund des artesisch gespannten Grundwassers und der unterschiedlichen Bodenverhältnisse vor Ort empfiehlt die Bauverwaltung vor etwaigen Baumaßnahmen eine Baugrunduntersuchung mit hydrogeologischem Gutachten.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben kann hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13
Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr