Antrag auf Vorbescheid der Fa. Alztaler Wohnbau GmbH: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einer Garage, Fl.Nr. 474/3 Gem. Tengling, Nähe Frauenanger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.05.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung zweier Einfamilienhäuser mit einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen. 

Das Grundstück soll geteilt werden. Die beiden Wohngebäude sollen in den Maßen 10 m x 8 m mit einer seitlichen WH von 5,70 m errichtet werden. Auf dem nördlichen Grundstück sind zwei Stellplätze geplant. Auf dem südlichen Grundstück ist die Errichtung einer Garage in den Maßen 6 m x 6 m mit einer seitlichen WH von 2,95 m vorgesehen, die Zufahrt für beide Grundstücke ist von der Graf-Törring-Straße aus geplant. Zudem befindet sich auf dem südlichen Grundstück eine Ausgleichsfläche (extensiv genutzte Obstbaumwiese auf einer Fläche von 210 m²), die durch das Vorhaben jedoch lt. Bauherr nicht beeinträchtigt wird. Das Erläuterungsschreiben liegt der Beschlussvorlage bei.
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll zum einen abgeklärt werden, ob das Grundstück bauplanungsrechtlich im Innenbereich liegt und zum anderen, ob die Bebauung durch zwei Einfamilienhäuser mit Doppelgarage genehmigungsfähig ist. 

Stellungnahme der Verwaltung
Im FNP ist der Bereich als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Grundsätzlich wäre das Grundstück unserer Einschätzung nach eher dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen, da die vorhandene Bebauung mit einer schönen Linie abschließt. Allerdings sehen wir mit der geplanten Bebauung des Grundstücks zum einen einer sinnvollen Nachverdichtung entgegen und zum anderen ist auch eine schöne Ortsabrundung im Ortsteil Tengling (im Bereich des Baugebiets „Frauenanger“ und der „Graf-Törring-Straße“) gegeben. Somit könnte das Grundstück im Zusammenhang betrachtet auch nach § 34 BauGB, dem Innenbereich, beurteilt werden.

Das Vorhaben grenzt an den bestehenden Bebauungsplan „Tengling-Thalwies“, befindet sich jedoch komplett außerhalb des Geltungsbereiches. Der Bebauungsplan sieht eine max. GR von 160 m² mit zweigeschossigen Baukörpern vor. Die geplanten Baukörper mit einer GR von jeweils 80 m² und 2 VG fügen sich daher ein. Die seitliche WH ist im Bebauungsplan mit 6,50 m festgesetzt, geplant ist eine seitl. WH von 5,70 m. Der Bebauungsplan misst die seitliche WH ab FFB EG, aufgrund des unterschiedlichen Geländeverlaufs ist auf eine Einfügung zu achten. 

Stellungnahme der Bautechnik
Durch das Grundstück verläuft dem Bebauungsplan zufolge eine Wasserleitung. Ob diese dort noch tatsächlich verläuft, obliegt dem Grundstückseigentümer zu ermitteln. Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet Zone III. Aufgrund des artesisch gespannten Grundwassers und der unterschiedlichen Bodenverhältnisse vor Ort empfiehlt die Bauverwaltung, vor etwaigen Baumaßnahmen, eine Baugrunduntersuchung mit hydrogeologischem Gutachten. Die Erschließung ist derzeit nicht gesichert.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gemeinderates wird auf die durch den Wasserbeschaffungsverband Achengruppe geplante Erweiterung des Trinkwasserschutzgebiete, auf die Retentionsfunktion des Grundstückes bei stärkeren Regenfällen sowie auf eine mögliche Ausgleichsfläche in diesem Bereich hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt zu den Fragen im Vorbescheid wie folgt Stellung:

Grundsätzlich wäre das Grundstück unserer Einschätzung nach eher dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Da die vorhandene Bebauung mit einer schönen Linie abschließt. Allerdings sehen wir mit der geplanten Bebauung des Grundstücks, zum einen einer sinnvollen Nachverdichtung entgegen und zum anderen auch eine schöne Ortsabrundung im Ortsteil Tengling (im Bereich des Baugebiets „Frauenanger“ und der „Graf-Törring-Straße“) gegeben. Somit beurteilen wir das Grundstück, im Zusammenhang betrachtet, nach § 34 BauGB.

In Anlehnung an den angrenzenden Bebauungsplan „Tengling – Thalwies“ würde sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Der Bebauungsplan legt die Höhe der FFB EG für die einzelnen Grundstücke fest, aufgrund des unterschiedlichen Geländeverlaufs ist daher auf eine verträgliche Einfügung der Baukörper hinsichtlich der Höhe zu achten.

Hinweis: Durch das Grundstück verläuft, dem Bebauungsplan zufolge, eine Wasserleitung. Bei stärkerem Regen oder Starkregenereignissen hat die Vergangenheit gezeigt, dass sich das Niederschlagswasser von den umliegenden Wiesenflächen auf diesem Grundstück sammelt und dieses teilweise unter Wasser setzt. Entlang der Ortsstraße „Thalwies“ bestand in der Vergangenheit ein entsprechender Wassergraben, welcher irgendwann verfüllt wurde, seither hat sich der Ablauf des Wassers auf dem Grundstück verschlechtert.

Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet Zone III. Aufgrund des artesisch gespannten Grundwassers und der unterschiedlichen Bodenverhältnisse vor Ort empfiehlt die Bauverwaltung vor etwaigen Baumaßnahmen eine Baugrunduntersuchung mit hydrogeologischem Gutachten. 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben kann hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 14.12.2021 13:30 Uhr