Entlastung zur Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 13.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert, dass Bürgermeisterin Lang haushaltsrechtlich und haushaltswirtschaftlich keine Beanstandungen vorzuwerfen sind. Die Mitglieder des Gemeinderats schließen sich einstimmig der Auffassung der Kämmerei an. 2. Bürgermeister Steiner schlägt daher vor, 1. Bürgermeisterin Lang die Entlastung zu erteilen. Nachdem durch den Beschluss nicht die Verwaltung, sondern Bürgermeisterin Lang entlastet wird, liegt persönliche Beteiligung vor. Bürgermeisterin Lang wird daher von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 2. Bürgermeister Steiner übernimmt die Sitzungsleitung. 

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2022 09:02 Uhr