Entlastung zur Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 13.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) | Sitzung des Gemeinderates Taching a. See | 13.12.2021 | ö | 5 |
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.04.2022 09:02 Uhr