Antrag von Herrn Hubert Krautenbacher zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Entwicklungssatzung "Limberg", betreffend Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Aufgrund persönlicher Beteiligung wird Mitglied des Gemeinderats Markus Krautenbacher von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Wie in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 bereits informiert wurde, hat Herr Hubert Krautenbacher, Limberg 7, mit Schreiben vom 30.11.2021 ebenfalls den Antrag auf Erweiterung der Entwicklungssatzung Limberg für einen Teilbereich seines Grundstücks Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching, eingereicht. Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

Der Sachverhalt wurde bei einem Gesprächstermin am 14.01.2022 von der Verwaltung mit dem LRA Traunstein besprochen.

Die beantragte Einbeziehung der Fläche von Hr. Hubert Krautenbacher (Fl.Nr. 963) ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und kann erst einmal nicht gleich bewertet werden wie die anderen beiden beantragten Vorhaben von Andreas Krautenbacher und Stephan Mayer.

Beim Vorhaben Mayer stellt sich bereits vor Ort eine andere Situation dar, hier besteht bereits eine schöne Ortsrandeingrünung bzw. Ortsrandgestaltung durch die bestehenden Bäume und es wird eine bereits bestehende Fläche versiegelt und keine neuen Flächen versiegelt - wie im Fall Hubert Krautenbacher.
Beim Vorhaben Andreas Krautenbacher verhält es sich so, dass es sich um einen Anbau an einem bereits bestehenden Gebäude handelt. Auch hier ist also eine andere Ausgangssituation gegeben. Daher sind diese beiden Vorhaben laut LRA auch anders zu bewerten, als die neu hinzugekommene Anfrage von Hubert Krautenbacher.

Wir würden im Fall Hubert Krautenbacher noch einmal, sehr viel weiter in den Außenbereich gehen mit der Satzung und auch die rechtliche Abgrenzung wird immer schwieriger zu finden. Der gleiche Fall wäre östlich zu sehen, Fl.Nr. 966, hier konnte man bisher auch keine Möglichkeit schaffen noch weiteres Baurecht außerhalb der Satzung in Aussicht zu stellen. 
Das Landratsamt rät von einer Entwicklung in den direkten Außenbereich dringend ab. Zudem innerhalb des jetzigen Geltungsbereichs der Entwicklungssatzung noch ausreichend Flächen zur Verfügung stehen die noch kein Baufenster erhalten haben. Zuerst sollte man diese Flächen entwickeln, bevor man weiter in den Außenbereich geht.

Sollte sich der Gemeinderat dennoch, entgegen der Empfehlung des Landratsamtes und auch der Verwaltung, für eine Einbeziehung der beantragten Fläche aussprechen, so wäre dringend vorab eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (zum geplanten Verfahren) einzuholen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt das Antragsschreiben von Herrn Hubert Krautenbacher auf Erweiterung der Entwicklungssatzung Limberg für einen Teilbereich seines Grundstücks Fl.Nr. 963/0 Gem. Taching zur Kenntnis. Aufgrund der rechtlichen Einschätzung, wie im Sachverhalt geschildert, lehnt der Gemeinderat eine Erweiterung des Geltungsbereichs für das vorgenannte Vorhaben ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Datenstand vom 21.07.2022 10:53 Uhr