Antrag auf Vorbescheid von Hr. Reiter: Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen, Fl.Nr. 195/6, Gem. Taching a. See, Burgstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 21.04.2022 behandelt. Erstmalig wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung speziell in der Höhenentwicklung nicht in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung einfügt. 

Ursprünglich war die seitliche WH mit 6,50 m geplant. Die geplante Höhe wurde nun auf 6,20 m reduziert. An den ehemals geplanten Maßen des Baukörpers wurde ansonsten nicht viel geändert. Das Gebäude ist mit den Maßen 15 m x 11,50 m geplant. Zwei Garagen sollen angebaut werden mit den Maßen 6,50 m x 6 m. 


Verwaltung
Das Vorhaben soll zwischen einem bestehenden Gewerbebetrieb und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tengling – Steingrub-Süd“ errichtet werden. Im FNP ist die Fläche als Mischgebiet dargestellt.

Das Grundstück, kann demnach als Baulücke gewertet werden und dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeschlagen werden, zumindest der vordere „bebaute“ Bereich entlang der Straße.

Der Gewerbebetrieb beurteilt sich nach § 35 BauGB und stellt baurechtlich einen gesonderten Beurteilungsfall dar. Angrenzend befindet sich der Bebauungsplan „Steingrub – Süd“, welcher eine seitl. Wandhöhe von 5,60 m festsetzt. Im Weiteren schließt sich der Bebauungsplan „Tengling Südwest II“ an, welcher seitl. Wandhöhen von 5,90 m festsetzt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der Bebauungsplan „Steingrub“ welcher eine seitl. Wandhöhe von 6,10 m festsetzt. Und direkt neben diesem Bebauungsplan (östlich) befindet sich der Bebauungsplan „Tengling Südwest“, welcher seitl. Wandhöhen von 3,50 m und 5,60 m festsetzt.

Der § 34 BauGB besagt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügen.

Zwischenzeitlich erfolgte die Behandlung des Antrages des benachbarten Gewerbebetriebes „Steingrub 1“. In dem Fall wurde das Gebäude mit einer seitlichen WH von 6,20 m beantragt. Aufgrund der angepassten Höhenentwicklung und einer angestrebten Nachverdichtung könnte dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt werden. 

Im weiteren Verfahren (beim LRA) ist das Vorhaben noch auf gewisse Lärmimmissionen zu prüfen, sodass sich die bestehenden Gewerbebetriebe mit der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nicht gegenseitig beeinträchtigen. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2022 08:30 Uhr