19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wonneberg für den Bereich Unterwendling, Ausweisung eines Sondergebietes „Photovoltaik – Freiflächenanlage“: Billigung Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 08.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 wurde bereits der Aufstellungsbeschluss zu o.g. Verfahren gefasst. Der entsprechende Beschlussbuchauszug ist der Vorlage beigefügt.
Kurze Zusammenfassung:
Herr Wagner hat mit Schreiben vom 21.03.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit einhergehend auch die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für sein Vorhaben: Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage in Unterwendling, beantragt.
Vorhaben: Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage, auf Fl.Nr. 1266 Gem. Wonneberg (Nähe Unterwendling), mit einer Vorhabensfläche von ca. 4,99 ha.
Der betroffene Bereich befindet sich zwischen der Ortschaft St. Leonhard a. Wonneberg und dem Weiler Unterwendling, südlich angrenzend an einer Waldfläche. Bisher lautet die Darstellung im Flächennutzungsplan für diesen Bereich: Fläche für die Landwirtschaft.
Durch die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bereich die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO erhalten. Ziel der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Zwischenzeitlich konnte das Büro HEIGL Landschaftsarchitektur Stadtplanung aus Bogen die entsprechenden Vorentwurfspläne (Stand 24.10.2022) ausarbeiten. Nachdem zwischen dem Aufstellungsbeschluss und der Erstellung der Planentwürfe doch einige Zeit vergangen ist, werden die Pläne heute dem Gemeinderat noch einmal vorgestellt und zur Billigung vorgelegt, bevor die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege leitet.

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg billigt die Entwurfsplanung i.d. Fassung vom 24.10.2022 samt Begründung mit Umweltbericht, des Büros HEIGL Landschaftsarchitektur Stadtplanung aus Bogen. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer mindestens 3-wöchigen Auslegung der Entwurfsplanung im Rathaus Waging a. See erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2022 07:17 Uhr