Tekturantrag zur Genehmigung vom 05.06.2023; Umnutzung der genehmigten Wohneinheiten 2+3 zu Ferienwohungen, Burg 2, Fl.Nr. 626, Gem. Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt öffentlich

Die Antragstellerin beantragt eine Tektur zum bereits mit Bescheid vom 05.06.2023 genehmigten Vorhaben „Umbau und Nutzungsänderung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes in 3 Wohneinheiten“. Konkret sollen die Wohneinheiten 2+3 (OG und DG) zu Ferienwohnungen umgenutzt werden. Die Gebäudehülle wird nicht verändert.
Es wurden bereits beim Bauantrag vom 05.06.2023 sechs Stellplätze nachgewiesen. Durch die neue Nutzung ergibt sich keine Mehrung. Die Stellplatzpflicht ist daher weiterhin erfüllt.

Bautechnik:
Die öffentliche Straßenanbindung ist über die Gemeindeanschlussstraße Nr. 28 (Moosburner-Burgerstraße) vorhanden. Ein öffentlicher Schmutzwasserkanal und ein Grundstücksanschluss sind laut Gis vorhanden. Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal laut Gis vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Rechtsgrundlage war bei der Ursprungsgenehmigung § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Diese Rechtsgrundlage ist auch weiterhin einschlägig. Spätestens seit der Baulandmobilisierung 2021 ist anerkannt, dass diese Norm auch mehrfache Nutzungsänderungen zulässt. Insofern ist die Rechtsgrundlage weiterhin dieselbe.

Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB – mit Ausnahme der durch Abs. 4 ausgeblendeten – sind nicht beeinträchtigt. Auf die Darstellung im FNP kommt es insofern nicht an.

Die Nachbarzustimmung liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Eine eigenverantwortliche und fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers ist durch den Antragsteller sicherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr