Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Aushang der Planunterlagen im II. Stock des Rathauses Waging a.See in der Zeit vom 20.09. bis 14.10.2019 stattgefunden. Hierauf ist durch eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der VG Waging a.See vom 20.09.2019 hingewiesen worden.
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Bis zum heutigen Tag haben folgende Personen Einwendungen, Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht:
Textauszug:
„Stellungnahme/Einspruch zu o. g. Sachverhalt:
Durch die Änderung zum „MI“ entsteht hier wieder eine heranrückende Wohnbebauung an die Landwirtschaft! (Erntezeit, heißt auch z.B. Sonntagsarbeit! usw.)
Darum sprechen wir uns gegen diese FNP-Änderung aus!
- Landwirtschaftliche Immissionen müssen geduldet werden, da sonst die Landwirtschaft und auch ihre Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt wird.
Es muss zwingend eine „Schutzformulierung“ im Bebauungsplan aufgenommen werden, so wie im vorh. bez. B-Plan GE/SO an der Ottinger Str., textliche Hinweise Nr. 19 (Stand 26.07.2019)!
- Wenn hier eine Wohn- und Gewerbebebauung entstehen soll, muss zudem sichergestellt werden, dass im Winter der Schnee nicht, wie bis jetzt leider üblich, einfach über die Straße in unser Feld geschoben wird!
Der Gemeinde gehört hier kein relativ breiter Streifen von 10-12m, wie schon mal behauptet wurde (vielleicht insgesamt mit Straße, aber nicht neben der Straße zusätzlich). Das heißt, hier ist kein Platz zum (zusätzlichen) lagern von Schnee aus privaten Grundstücken!!!! Weil dieser dann letztendlich auf unserem Grund liegt!
Wir untersagen für die Zukunft, dass unser Grundstück als Schneelagerplatz genutzt wird! Weder für das Grundstück Fl.Nr. 448 und auch nicht für die Marktgemeinde Waging. Gleiches gilt natürlich auch für das neu entstandene GE/SO an der Ottinger Str.!!!
Der Schutz der Landwirtschaft wurde bereits bei dem Projekt „Rewe/Rossmann“ mit Füßen getreten und diese Auswirkungen sind größtenteils nicht mehr zu beheben! Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch Verkehr / Lärm- und Lichtimmissionen!
- Die Grundwasserverhältnisse in diesem Gebiet sind immer noch nicht geklärt, wie auch bei GE/SO. Aus diesem Grund fordern wir nun hier ein hydraulisches Gutachten um endlich die Grundwasserfließrichtung zu bestimmen, was beim Rewe/Rossmann-Projekt geschickt umgangen worden ist. Wie viele wissen, laufen auf diesem Grundstück (Fl.Nr. 448) Pumpen im Keller der Lagerhalle. Da wir davon ausgehen, dass vermutlich Tiefgaragen und Keller entstehen werden, muss eben ein solches Gutachten gemacht werden und nicht wieder nur Baggerschürfe vom Grundstückseigentümer.
Bereits auf dem „Weixler-Grundstück“ (hinter Baugeschäft Lamminger) wurden große Eingriffe vorgenommen (Grundwasserabsenkung um die unterirdischen Regenrückhaltebehälter bauen zu können / usw. ???).
Somit muss nun zumindest hier (Fl.Nr. 448) ausgeschlossen werden, dass durch den Bau von Tiefgaragen bzw. Kellern ein Eingriff ins Grundwasser stattfindet.
Es darf zu keiner Beeinflussung der Grundwasserfließrichtung bzw. zu keinem Aufstau des Grundwassers führen.
Um eben sicher zu stellen, dass die Ober-/Unterlieger, nicht durch einen veränderten Grundwasserstand, negativ betroffen werden!
Die Beleuchtung des Gehwegs an der Ottinger Str. (zu Rewe/Rossmann) muss einen Blendschutz zu Fl.Nr. 504 erhalten und muss in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 6.00 Uhr) abgeschaltet werden – sinnvoller und im Sinne der Klimafreundlichkeit/Artenschutz wäre eine Abschaltung schon um 20:30 Uhr nach Schließung der Märkte, da dann diese Beleuchtung niemand mehr braucht!
Gleiches wäre eigentlich auch beim GE/SO bei der Parkplatzbeleuchtung und bei den Werbeanlagen nötig gewesen!!
Mit freundlichen Grüßen
Waritschlager Doris / Schröder-Waritschlager Tilo“