Bedarfsmitteilung zur Städtebauförderung; - Beschlussfassung zur Programmaufstellung für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 4

Beschluss

  1. Für das Förderjahr 2023 werden zur Städtebauförderung folgende Sanierungsmaßnahmen angemeldet:


förderfähige Kosten
Einzelmaßnahme
voraussichtlich insgesamt förderfähig
vorgesehen im Programmjahr 2023
2024
2025
2026
Fortführung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
100.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
25.000 €
Sanierung Kinogebäude Ringstraße 5
750.000 €
700.000 €
50.000 €


Anbindung Kandbachplatz-Stadtplatz (Erweiterung Mussinanstraße)


25.000 €
25.000 €
25.000 €
Fortführung Grüngürtelkonzept – Schaffung Zugang Regen

20.000 €
20.000 €



850.000 €
745.000 €
120.000 €
50.000 €
50.000 €

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Bedarfsmitteilung bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für die zur Städtebauförderung angemeldeten Maßnahmen im Haushalt 2023 und im Investitionsprogramm 2022-2026 einzuplanen. Über die einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom zuständigen Gremium Einzelbeschlüsse unter Vorbehalt der Finanzierung zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 08:30 Uhr