Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Kreisbauamt - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Landratsamt Regen, Kreisbauamt“ vom 21.05.2021, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis. 

Zu dieser Stellungnahme wird folgende Abwägung getroffen:

Die Festsetzung soll die maximale Zahl der Vollgeschosse, bezogen auf den jeweiligen Gebäudeteil, festlegen. Zugleich wird die Traufhöhe ab geplantem Gelände festgesetzt. 
Die ergänzende Einschränkung „max. Traufhöhe bezogen auf 0.00 OK FFB 7,80m“ soll gewährleisten, dass bei Entstehung von drei bzw. vier Vollgeschossen und 13,00 m bzw. 15,50 m Wandhöhen auf das vorhandene Gelände reagiert werden muss. D.h. dass aufgrund des vorhandenen Nord-Süd-Gefälles ein bzw. zwei Untergeschosse entstehen.

In Ergänzung wird die Festsetzung noch dahingehend konkretisiert, dass 0,00 als OK FFB Erdgeschoss bezeichnet wird.

Stellungnahme des Landratsamt Regen, Kreisbauamt vom 14.07.2022:

„Gemäß Punkt 3.0 der textlichen Festsetzungen wird die zulässige Traufhöhe zusätzlich zur zulässigen Wandhöhe durch die Vorgabe „max. Traufhöhe bezogen auf 0.00 OK FFB 7,80 m" festgesetzt. Tatsächlich weisen die Gebäude III bzw. IV Vollgeschosse auf. Es ist daher anzugeben, auf welche Ebene sich die Festsetzung bezieht. In Anbetracht der festgesetzten traufseitigen Wandhöhe von 13 Metern ist die Erfordernis für die Vorgabe nicht nachvollziehbar.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 08:30 Uhr