Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.11.2022 ö 6.4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Landratsamt Regen, Unteren Naturschutzbehörde“ vom 21.07.2022, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis. 

Zu dieser Stellungnahme wird folgende Abwägung getroffen:

Die Änderung bzw. Ergänzungen werden in Festsetzungen, Umweltbericht und Begründung vorgenommen.
  • Die mit der UNB abgestimmte noch zu ergänzende Ausgleichsfläche (Fl.Nr. 894/6, Landkreis Regen) wird in Wort und Bild ergänzt
  • Die textlichen Festsetzungen der Grünordung werden entsprechend der Einwendungen ergänzt.
  • Der Umweltbericht wird unter den angegebenen Punkten ergänzt, erweitert und korrigiert.
  • Die Gehölzlisten des LRA Regen werden aufgenommen.


Stellungnahme des Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 21.07.2022:

„In der letzten Planfassung des Umweltberichts vom 31.03.2021 die im 4/2-Verfahren vorgelegt worden ist, fehlten zum Großteil die Ausgleichsflächen. Hintergrund ist das anfangs Ausgleichsflächen dargestellt worden sind, die wie sich im Nachgang herausgestellt hat, nicht verfügbaren waren. Viele Punkte die nun beanstandet werden, konnten nur im Kontext mit der Gesamtheit des Umweltberichts beurteilt werden.
Dem B-Plan kann aus naturschutzfachlicher nicht Zugestimmt werden, da wesentliche Teile, eine Ausgleichsfläche von 2070m² nicht im B-Plan verzeichnet sind. Eine Genehmigung hätte zur Folge, dass die aktuelle Planfassung des B-Plans rechtskräftig werden würde.
Demnach sollen im B-Plan und Umweltbericht folgende Auflagen ihre Umsetzung finden:
Ausgleichsflächen 2680 m² Ausgleichsfläche werden im unmittelbaren Umfeld des BKK realisiert. Diese sind bereits im BPlan mit der typischen T-Linie verzeichnet. Es zählen sich 6 verschiedene Flächen, die im B-Plan teilweise mit Überschriften versehen sind. Der Großteil aller Flächen befindet sich auf der Flurnummer 696, ein kleinerer Teil auf der 693/1. Im Umweltbericht sind trotz verschiedener Flächenüberschrift nur eine Pflegemaßnahme beschrieben und dies nur für die Flurnummer 696.

Im B-Plan selbst ist unter Punkt G.6.1 die Pflege und der Zielzustand über den LRT festgeschrieben. Die
Zuweisung findet über die Wörter „Magerwiese“ und „Steinriegel“ statt.

B-Plan
  • Die noch nicht erbrachte Ausgleichsfläche von 2090 m² Ausgleichsfläche ist im B-Plan oder in einem
separaten Plan darzustellen. Die Ausgleichsfläche ist im Vorfeld mit der UNB abzustimmen.

III. Textliche Festsetzungen zur Grünordnung

  • Bei Punkt G.4.1 ist zu ergänzen, dass alle Bäume mit einer Weißanstrich gegen Sonnenbrand und wenn nötig mit Verbissschutz zu schützen. Weiter ist jeder Stamm ist mit mind. zwei Pflöcken durch Anbindung zu sichern
  • Es ist eine Pflanzliste wie Anlage 1 beschreiben hinzuzufügen
  • Weiter ist nicht ausreichend genau definiert wie die Steinriegelmauer errichtet werden soll. Es ist zwar die Länge und die Höhe definiert (genauer Standort macht hier keinen Sinn, dies muss vor Ort abgestimmt werden) jedoch benötigt es für einen wirklichen nutzen weitere Maßnahmen. Die Steinriegelmauer dient in erster Linie Reptilien dabei kann als optimales Habitat als Leitart die Zauneidechse verwendet werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat diesbezüglich einen  Leitfanden erstellt wie am besten solche Habitate errichtet werden und wie diese gepflegt werden sollen. Über folgende Internetadresse erreicht man den Leitfaden „Arbeitshilfe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die Zauneidechse“


Unter 8. Maßnahmen „Details zu kombinierten Totholz-Steinhaufen (siehe auch Abb. 4 bis 6):“ ist
zum einen Beschrieben wie das Habitat errichtet wird, vor allem die Abb. 4 bis 6 sind zu berücksichtigen.
Zur Pflege empfiehlt die UNB folgende Maßnahmen:

  • Während des Sommerhalbjahr vorsichtiges und schonendes Freischneiden bzw. mähen außerhalb der Aktivitätszeit der Tiere, also bei Schlechtwetterperioden bzw. an kalten, bedeckten Tagen (oder, falls machbar, vor Sonnenaufgang)
  • Offenhaltung von vegetationslosen, gut besonnten Rohbondenstandorten zur Eiablage 
  • Gewährleistung der bedarfsweisen Pflege der Eiablageplätzte durch Entfernen aufkommender Vegetation im Winterhalbjahr 
  • Abschieben des Oberbodens respektive Grubbern ist auf wüchsigen Standorten jährlich durchzuführen, um Flächen langfristig offenzuhalten und Reptilienpopulationen wirksam zu fördern
  • Direktes Umfeld von Stein – und Asthaufen regelmäßig alle 1-2 Jahre freischneiden, um Überwachsen und Beschattung zu verhindern: Lockere Vegetation verbessert „nackte Steinhafen“, eine zu dichte Vegetation stellt deren Funktion in Frage 
  • Wuchtigkeit der Standorte beachten: Um günstige Bedingungen von „Reptilenhaufen“ (Stein-oder Asthaufen) zu erhalten, kann jährlich eine zweimalige Pflege mit Freischneider erforderlich sein 
  • Im Umfeld von bzw. angrenzend an Reptilienhaufen Restbände höherer Vegetation (Kraut- oder Altgrassäume) dringend belassen 
  • Kleinwüchsige, dornige Sträucher auf der von der Sonne abgewandten Seite von Kleinstrukturen stehen lassen. Auch Efeu, Waldrebe oder ähnliche rankende Arten können auf Stein- oder Totholzhaufen verbleiben.

Umweltbericht

  • Die Anlagen 2; 3; 3.1 zeigen eine Tabelle zur „Ermittlung Fläche Ausgleichsbedarf“ diese ist in der PDF und in der Druckversion stark unscharf so dass der Text nicht eindeutig lesbar ist. Demnach
sind die Tabellen zu erneuern.

  • Unter „Ermittlung des Umfangs für Ausgleich- und Ersatzflächen“ wurde die geforderte Rechnung nachgereicht. Der Kompensationsfaktor von 0,5 findet seine Zustimmung. Jedoch ist die Rechnung zu konkretisieren. Die 7000 m² Freifläche sind aufzufächern in Einzelpositionen (z.B. Neubau, Parkdeck, Erschließung, Sonstige). Hierbei wird zwar auf die Anlagen verwiesen, aber wie oben genannten sind diese nicht klar lesbar und zum anderen muss auf einen Blick klar ersichtlich sein wie sich die Neuversiegelung zusammensetzt. Bei den einzelnen Positionen soll auf die Summe genannt werden und auf die jeweilige Anlage verwiesen werden.

  • Im Folgepunkt „Ausgleich/ Ersatz“ ab Seite 34:
    • Es fehlt eine flächenscharfe Bewertung der Ausgleichsflächen vom Ist-Zustand und vom Zielzustand und der jeweilige Anerkennungsfaktor. Die Tabelle ist zu ergänzen. (Momentan wird die Fläche 1:1 anerkannt. Durch die Kombination aus Extensivierung und Steinriegel würde die UNB diesen Faktor anerkennen.) 
    • ist der Text an die neuen Gegebenheiten der Ausgleichsfläche anzupassen.
    • ist bei der Beschreibung „Silikatmagerrasen“ demnach die Flurnummer zu ergänzen und die Maßnahmen sind anzugleichen (verschiedene Schnittzeitpunkte etc.) 
    • wird auf die Anlage 4 /4.1 Verwiesen, dabei soll es um die Eingriffskompensation gehen. Die Anlage 4 /4.1 zeigt aber den Baumbestand. Vermutlich ist eine Anlage gemeint.
    • Weiter ist die neue Ausgleichsfläche und deren Maßnahmen ebenfalls zu beschreiben und in der oben genannten Bilanz mit aufzuführen.
    • Die Pflegemaßnahmen zur Steinriegelmauer sind zu ergänzen

IV. Textliche Hinweise

Zum Thema Insektenschutz wurde vom Gesetzgeber nun der §41a BNatschG herausgebracht.

  • Demnach ist bei „Geplante Beleuchtung“ der Text:
„In Anlehnung an Art. 11a BayNatschG und Art. 9 BayImSchG, zum Schutz der Insektenfauna, künstliche Außenbeleuchtung nur“ mit folgender Textpassage auszutauschen:

„Nach §41a BNatSchG sind bei allem neuerrichteten Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grustücke sowie beleuchtete oder lichtemittierenden Werkanlagen so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wildlebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind. Deshalb zum Schutze der Insektenfauna, künstliche Außenbeleuchtung nur:“

Folgender Punkt ist als Anmerkung gedacht und hätte mehr redaktionellen Charakter:

Im B-Plan oder im möglichen separaten Ausgleichsflächenplan soll in den dargestellten Flächen, bei denen eine flächendeckende Pflanzung vorgenommen werden soll, ein Verweis auf die jeweilige textliche Festsetzung verwiesen werden (z.B. G.6.1 etc.), da sich durch die große Anzahl ein Kleinflächen, sich der B-Plan eher unübersichtlich darstellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 08:30 Uhr