Änderung der Geschäftsordnung zur Klarstellung der Zuständigkeit bei kurz- und mittelfristigen Geldanlagen; - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 11.05.2020 ö 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö 17
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.01.2023 ö 6

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Viechtach (Geschäftsordnung – GeschO) vom 11.05.2020, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss Nr. 475 vom 14.03.2022, wie folgt zu ändern:

In § 13 Abs. 2 wird folgender Buchst. h) angefügt:

„die Entscheidung über kurzfristige (Laufzeit bis zu einem Jahr) und mittelfristige (Laufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren) Geldanlagen in Form von Einlagen (Tagesgeld, Festgeld, Termineinlagen sowie Sparbriefe) bei Instituten, die einer deutschen Sicherungseinrichtung angehören.“

  1. Die vorstehende Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

  1. Der Stadtrat ist über die Anlageentscheidungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.01.2023 08:23 Uhr