Änderung der Geschäftsordnung zur Klarstellung der Zuständigkeit bei kurz- und mittelfristigen Geldanlagen; - Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 16.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 11.05.2020 | ö | 7 | |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 14.03.2022 | ö | 17 | |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 16.01.2023 | ö | 6 |
Beschluss
In § 13 Abs. 2 wird folgender Buchst. h) angefügt:
„die Entscheidung über kurzfristige (Laufzeit bis zu einem Jahr) und mittelfristige (Laufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren) Geldanlagen in Form von Einlagen (Tagesgeld, Festgeld, Termineinlagen sowie Sparbriefe) bei Instituten, die einer deutschen Sicherungseinrichtung angehören.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.01.2023 08:23 Uhr