Finanzplanung und Investitionsprogramm des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD für die Jahre 2023 bis 2027; - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. und Art. 70 der Gemeindeordnung (GO) den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.

2.        Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 08:09 Uhr