Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, SD 22 Bauleitplanung - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.04.2025 ö 8.5

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Regen, SD 22 Bauleitplanung vom 12.03.2024, die nachfolgend im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Dieser Einschätzung, dass das Landschaftsmerkmal „Antonius-Pfahl“ mit seinen Baudenkmälern durch das Planungsgebiet gravierende oder massive Einschränkungen und Auswirkungen erfährt, kann nicht gänzlich gefolgt werden.
Im Kapitel 3.10 der Begründung und auch im Umweltbericht wird die Thematik analysiert und bewertet. Dazu zusammenfassend folgender Auszug:
„Abschließend und zusammenfassend kann zum Thema Orts- und Landschaftsbild gesagt werden, dass das Planungsgebiet von mittlerer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild eingeordnet wird. Durch die bereits vorhandene, von drei Seiten bestehende Eingrünung, die geplante Eingrünung im Norden und die landwirtschaftlich genutzten freien Flächen als Puffer zwischen Planungsgebiet und „Antonius-Pfahl“ sind die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild als Mittel zu bewerten. Zudem werden unterschiedliche Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, auch in Verbindung mit der Kirche St. Anton am Pfahlriegel umgesetzt. In der Überarbeitung des Vorentwurfes zum Entwurf wurde sich mit dem Thema weiter und vertiefender beschäftigt. Auf Ebene der Bebauungsplanung wird auf die Thematik näher eingegangen und es werden Festsetzungen dazu getroffen.

Stellungnahme vom Landratsamt Regen, SD 22 Bauleitplanung vom 12.03.2024:
„Aufgrund der Nähe zum charakteristischen Landschaftsmerkmal „Antonius-Pfahl“ und den Baudenkmälern im Norden wirkt sich das Plangebiet gravierend auf das Orts- und Landschaftsbild aus.
Zwischen dem Planungsgebiet und dem Denkmal „Kirche St. Anton mit Kreuzwegstationen“ und dem Landschaftsmerkmal „Antonius-Pfahl“ sind die visuellen Sichtbeziehungen und Blickachsen massiv von Süden her eingeschränkt.
Der Geltungsbereich des FNP kann beibehalten werden, wenn im Parallelverfahren im Bebauungsplan die Baugrenzen an der nordwestlichen Ecke um 25 m und auf Null auslaufend im südlichen Bereich zurückgenommen werden, damit die starken Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes reduziert werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 15:08 Uhr