Antrag auf isolierte Befreiung - PV Anlage auf ganzes Dach statt 1/3 der Dachfläche - Grundsatzentscheidung im Burger Feld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird eine PV Anlage auf dem ganzen Dach, statt wie im Bebauungsplan festgesetzt nur ein Drittel der Dachfläche.
Parzellen 23-31 (Flachdach)
Stellungnahme vom Büro Linke+Kerling vom 31.05.2021:
„Die Festsetzung 2 wurde damals bewusst getroffen um Sicherzustellen, dass mindestens ein Drittel der Dachdeckungen der Hauptbaukörper als Gründach bzw. Kiesdach ausgebildet werden, um einen wesentlichen Beitrag zur Niederschlagswasserretention (Verzögern von Wasserspitzen bei Starkregen), Klimaschutz und Biodiversität zu leisten. Da sich aus dieser Festsetzung unter Berücksichtigung der Dachterrassen (ebenfalls maximal ein Drittel) ein verbleibendes Drittel ergibt, wurde dieses für PV-Anlagen definiert.
Gegen eine 100-Prozentige Belegung mit PV-Anlagen spricht, dass dies zwar ein Beitrag zu den erneuerbaren Energien leistet, aber die wesentlichen Gesichtspunkte zu Niederschlagswasserretention, Klimaschutz und Biodiversität die v.a. eine Dachbegrünung leistet (siehe auch Zielsetzung des ISEK).
Auch im Hinblick auf die Ziele zum Workshop WA Achldorf II sollte hier das Stadtratsgremium darüber entscheiden, da die Ziele Niederschlagswasserretention, Klimaschutz und Biodiversität aus dem Gremium regelmäßig als zu beachtende Festsetzungen vorgebracht werden.
Frau Linke empfiehlt daher an der bisherigen Festsetzung 2 festzuhalten.
Nachstehend noch ein Auszug aus der Begründung, 2. Absatz:
4.5. Festsetzungen zur Grünordnung
Bei den Hauptbaukörpern mit Flachdach im Westteil ist jeweils mindestens ein Drittel der Dachflächen als Grün- bzw. Kiesdach auszubilden (siehe Festsetzungen 2.). Sämtliche Garagen sind mit Grün- oder Kiesdach herzustellen (siehe Festsetzung 0.1.1). Hierdurch wird bereits ein wesentlicher Beitrag zum Rückhalt von Oberflächenwasser geleistet.“
Diskussionsverlauf
Im Gremium herrschte grundsätzlich Einigkeit darüber, dass sowohl die Regenrückhaltung, als auch die Nutzung der Solarenergie wichtige Komponenten sind, die Berücksichtigt werden sollen. Für die Ausweisung neuer Baugebiete soll zukünftig darauf geachtet werden, dass beide Themen nebeneinander ordentlich funktionieren.
Beschluss
Grundsätzlich ist an der Festsetzung wie im Bebauungsplan geregelt festzuhalten.
Abweichend hiervon kann folgendes befreit werden: Es ist mindestens ein Drittel der Dachfläche als Gründach auszuführen. Wenn keine Dachterrasse errichtet wird, so darf dieses Drittel auch mit einer Photovoltaikanlage bebaut werden, sodass sich eine Belegung von zwei Drittel für eine Photovoltaikanlage ergibt. In jedem Fall ist aber das eine Drittel, wie im Bebauungsplan festgesetzt, als Gründach auszubilden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2021 14:10 Uhr