Frau Ulmer stellt die Fördermöglichkeiten für eine „Gastro-Förderung“ vor.
Im Gremium wurden folgende Punkte diskutiert.
Man möchte die Betriebe langfristig gewinnen. Es soll nicht der Fall sein, dass die Betriebe nach einem Jahr wieder schließen. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Zuschüsse auf einen längeren Zeitraum (z.B. fünf Jahre) festgelegt und dann jährlich prozentual ausgezahlt werden. Dieser prozentuelle Anteil kann zu Beginn auch höher festgelegt werden.
Es sei auch wichtig, dass durch die Zuschüsse auch die „richtige“ Gastronomie angesiedelt wird. Wünschenswert ist ein traditionelles Wirtshaus. Weiterhin ist zu beachten, dass auch Gewerbetreibende berücksichtigt werden, die einen Laden aufmachen wollen. Es ist zu prüfen, ob es hier rechtlich Probleme gibt, wenn man derart in den Wettbewerb eingreift. Das hierfür vorgesehene Budget ist im Haushalt einzuplanen.
Rechtlich problematisch wird auch die Senkung der Gewerbesteuer gesehen.
Auch Gedanken machen sollte man sich, wie mit Mischformen umgegangen wird (z.B. Verkauf und Gastronomie). Weiterhin darf der gewährte Zuschuss nicht dazu führen, dass sich Betriebe ansiedeln, die bereits bestehende Betriebe derart Konkurrenz bieten können, dass „Altbetriebe“ schließen müssen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob es seitens des Staates auch Förderungen gibt.
Insgesamt sei es schon wichtig, dass eine Gründungsförderung gewährt wird. Man müsse auch mal mit etwas anfangen und sehen, wie es läuft. Allerdings gibt es noch viele Punkte zu besprechen und zu prüfen, bevor ein Förderprogramm aufgestellt wird.
Es wird in den Fraktionen um Besprechung und Diskussion der vorgestellten Möglichkeiten gebeten.