Formlose Bauvoranfrage - Neubau eines MFH mit 5 WE - Amselstraße 29, FlNr. 673/11, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherren planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für insgesamt 5 Wohneinheiten mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss in der Amselstraße 29. Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben Deckblatt 1 aus dem Jahr 1963.


Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage sind die benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu prüfen.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus, der Garage, einem Teil der Stellplätze, dem Unterstand für Fahrräder/Kinderwägen und dem Mülltonnenhäuschen.
  • Überschreitung der Dachneigung mit 35° statt der max. zulässigen 30°.
  • Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit E+1+D statt E+1.
  • Einbau von vier Dachgauben, diese sind lt. BBP unzulässig.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stichstraße, bei den Grundstücken Amselstraße 31 und 33, wurden in der Vergangenheit bereits Befreiungen für eine ebenso großzügige Baugrenzenüberschreitung und einer Bebauung mit E+1+D erteilt.

Die Überschreitung der Dachneigung um 5° ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Aufgrund der geringen Breite der Dachgauben von jeweils 2,09 Meter sind diese 4 Stück ebenfalls städtebaulich vertretbar.

Gemäß den vorgelegten Vorentwürfen werden die Grund- und Geschossflächenzahl des Bebauungsplanes eingehalten. Eine Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten gibt es im Bebauungsplan nicht. Lt. Mitteilung des Planers des Bauherrn werden über die gemeindliche Stellplatzsatzung hinaus 3 Besucherparkplätze zusätzlich geschaffen. Die geplante Garage soll als Duplex-Garage ausgeführt werden.

Der Grenzabstand des östlich liegenden Grundstücks (Amselstraße 27) beträgt ca. 6 Meter. Die gesetzlichen Abstandsflächen des geplanten Neubaus werden eingehalten. Eine ausreichende Belichtung und Belüftung ist daher gegeben.

Diskussionsverlauf

Die formlose Bauvoranfrage wird von den Stadträten intensiv diskutiert. Auf der einen Seite sei eine Nachverdichtung im Rahmen „Innen statt Außen“ positiv zu betrachten. Andererseits sollte man keine Präzedenzfälle für eine unkontrollierte Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern in gewachsenen Siedlungen mit überwiegenden Einfamilienhäusern schaffen. Bei jeder Nachverdichtung sollten die vorhandenen Strukturen genauestens geprüft werden um auch den sozialen Frieden in der Nachbarschaft zu erhalten.

Die Vorsitzende schlägt daher vor den Tagesordnungspunkt zu vertagen und sich vier Wochen Zeit für die Festlegung von Leitlinien für eine kontrollierte Nachverdichtung zu geben.

Datenstand vom 02.03.2022 08:46 Uhr