Widmung einer Ortsstraße im Baugebiet Grub Süd - 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Nach Fertigstellung und Übergabe der Straße durch den Erschließungsträger Bayerngrund im Baugebiet Grub Süd und Vermessung (vgl. FN 436 Gemarkung Frauensattling von 2019) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 13.11.2017 soll die Widmung zur Ortsstraße und einem beschränkt-öffentl. Weg durch die Stadt erfolgen.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg verfügt, wie im Städtebaulichen Vertrag § 10 beschrieben, als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 545/19 Gemarkung Frauensattling zur Ortsstraße „Am Wiesengrund“, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Maulberger Straße mit zwei Stichstraßen einschließlich Wendehämmer im Osten und Nordwesten. Zusätzlich wird der 3,5m breite mit Pollern abgesperrte ca. 35m lange Verbindungsweg Fl.Nr. 545/20 Gemarkung Frauensattling zwischen den Wendehämmern als selbständiger beschränkt-öffentl. Weg „Am Wiesengrund“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ gewidmet. Als Eigentümer der Straßenflächen besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) und beschränkt-öffentl. Wege Träger der Straßenbaulast.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 08:28 Uhr