Vereinbarung mit Staatlichem Bauamt - Verlegung Kreuzung ST 2083 mit Ortsstraße Frontenhausener Straße - Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 20.04.2020 (TOP) wurde beschlossen ein Deckblatt 5 für den Bebauungsplan „An der Frontenhausener Straße“ aufzustellen. Im Oktober 2021 kam zusätzlich der Grundstückseigentümer auf die Stadt Vilsbiburg bezüglich einer Verlegung der hinteren Zufahrt zu.
Im Rahmen der aktuellen Sanierung der Staatsstraße 2083 wird die Verlegung der Zufahrt insoweit baulich berücksichtigt, dass eine spätere Öffnung der Fahrbahn der Staatsstraße oder des Geh-/Radwegs für die Anbindung der neuen Ortsstraße nicht mehr erforderlich ist.
Zu diesem Zweck ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Vilsbiburg mit dem Staatlichen Bauamt Landshut erforderlich. Der Inhalt wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Die der Vereinbarung als Anlage beigefügten Pläne werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens noch detailliert ausgearbeitet. Für die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt ist lediglich der Anschlusspunkt an die Staatsstraße 2083 wichtig.
Der Stadt Vilsbiburg liegt zudem bereits eine schriftliche Kostenübernahme des Grundstückseigentümers vor. D.h. für die Verlegung dieser Zufahrt fallen für die Stadt Vilsbiburg keine Kosten an. Vertragspartner für das Staatliche Bauamt Landshut ist dennoch die Stadt Vilsbiburg, da es sich hier um die Verlegung einer öffentlich gewidmeten Ortsstraße handelt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt der Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Landshut und der Stadt Vilsbiburg über die Verlegung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung der Staatsstraße 2083 mit der Ortsstraße „Frontenhausener Straße“ zu, da die Kosten in voller Höhe vom Grundstückseigentümer übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2022 08:28 Uhr