Widmung und Umstufung der neuen Ortsstraße im Gewerbegebiet Rieder im Feld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Fertigstellung der Straße im obigen Gewerbegebiet können die erforderlichen Maßnahmen wie Widmung und Umstufung durchgeführt werden. Der östliche Teil der Straße, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 1393/1 Gemarkung Vilsbiburg von der Urbanstraße bis zur Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld, wurde im Zuge der Neuordnung des öffentl. Feld- und Waldweg Riederfeldweg (siehe dort) bereits als Teil der obigen Ortsstraße aufgestuft. Der westliche Teil, ab Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld bis einschließlich Wendehammer soll noch gewidmet werden.
Beschluss
Der westliche Teil der Weg Fl.Nr. 1393/1 Teilstrecke Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld bis Westende Wendehammer, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Rieder im Feld“ gewidmet. Die Stadt hat Eigentümer der Verkehrsflächen gemäß Art 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Der östliche Teil der Straße, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 1393/1 Gemarkung Vilsbiburg von der Urbanstraße bis zur Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld, wurde im Zuge der Neuordnung des öffentl. Feld- und Waldweg Riederfeldweg (siehe dort ) bereits als Teil der obigen Ortsstraße aufgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 15:25 Uhr