Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“ in Haarbach zur Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der inexistente südliche Teil des 1961 im Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Haarbach aufgenommene obige öffentliche Feld- und Waldweg (ÖFW) wurde 2015 eingezogen. Der nördliche Teil ab dem Haarbach bis zur Einmündung in die Schloßstraße (Kr LA 13) hat im Laufe von sechs Jahrzehenten ihre Verkehrsbedeutung durch weitere Bebauung geändert und ist zur Ortsstraße aufzustufen.
Beschluss
Der circa 85 m lange bisherige nicht ausgebildete öffentliche Feld- und Waldweg mit Fl.Nr 1831/5 und 1781/5 jew. Gemarkung Haarbach „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“, ab SW-Ecke Fl.Nr. 1781/6 Gemarkung Haarbach (Bachbrücke) bis zur Einmündung in die Schloßstraße bei Hs.Nr. 8, wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Mühlweg“ aufgestuft, ohne Widmungsbeschränkung. Die Umstufungsvereinbarung zwischen den Anliegern als Baulastträger und der Stadt Vilsbiburg als künftige Baulastträger wurde von allen Beteiligten unterzeichnet. Die Straßenbaulast übernimmt nach Vollzug der Vereinbarung die Stadt Vilsbiburg. Die Umstufung wird der Straßenaufsichtsbehörde mitgeteilt. Der südliche Teil des früheren Weges, ab Haarbachbrücke bis zur Einmündung in die Ortsstraße Bachstraße wurde bereits mit Beschluss vom 14.07.2015 eingezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr