Kläranlage - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.04.2023 ö 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 19.10.2021 wurden die ersten Planungsüberlegungen zur Erweiterung der Kläranlage in Vilsbiburg durch Herrn Dr. Mitsdorffer vorgestellt. 

Nach genauerer Untersuchung verschiedener Varianten stellt Herr Dr. Mitsdorffer sein Ergebnis in der Sitzung vor. 

Als Standort für das neue Becken wird der Bereich im Nordosten empfohlen.

Diskussionsverlauf

Die Planungen wurden durch das Büro ausführlich vorgestellt. Stadtbaumeister Gerhard Binner machte auf die Notwendigkeit der Erweiterung vor dem Hintergrund aufmerksam, dass die wasserrechtliche Erlaubnis nicht mehr für 20 Jahre, sondern nur noch für zwei Jahre erteilt wurde.

Im Gremium wurden die Fragen nach der zukünftigen Kapazität diskutiert. Die Anlage wird bei einem Bevölkerungswachstum der Stadt Vilsbiburg von 1 Prozent und einer Pauschale für die Gewerbegebiete rechnerisch dann bis zum Jahr 2040 ausreichen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Betriebe, die starke „Verschmutzer“ sind, bei der Einleitung in die Anlage weiteren Stickstoff einsparen. 

StR Karlheinz Hiller merkte an, dass der Ortsteil Frauensattling in den Berechnungen nicht aufgeführt ist. Weiter kritisierte er, dass das gereinigte Wasser zwar in die Vils eingeleitet werden darf, das Wasser für eine Bewässerung der Felder aber nicht verwendet werden kann. Hierzu erklärte Herr Mitsdorffer, dass zur Verwendung für eine Bewässerung eine vierte Reinigungsstufe des Wassers notwendig ist. Für diese Reinigungsstufe ist auf dem Anlagengelände bereits ein Platz vorgesehen, es steht aber noch nicht fest, wann diese gebaut wird.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der vorgestellten Untersuchungen von Herrn Dr. Mitsdorffer die Planungen für die Erweiterung der Kläranlage in Vilsbiburg fortzuführen, eine Abstimmung mit dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt durchzuführen, sowie die aktuellen Fördermöglichkeiten zu eruieren. 

Nach den Abklärungen ist zeitnah das VgV-Verfahren zur Beauftragung des Planungsbüros für die Erweiterung einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 15:08 Uhr