Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung wg. Berichtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Am 30.01.2023 wurde eine neue Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungsatzung erlassen. Diese muss aufgrund eines Übertragungsfehlers berichtigt und neu erlassen werden. Das Angebot für den Transport beläuft sich auf einen Grundpreis von 90,00 € je Haushalt und einem Einheitspreis von 20,00 € pro Kubikmeter Fäkalschlamm, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Einheitspreis von 10,00 € muss also auf 20,00 € korrigiert werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 19. April 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg vom 30.01.2023 außer Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 15:08 Uhr