Erweiterung Sanierungsgebiet um das Bahnhofareal


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Um mit finanzieller Unterstützung der Städtebauförderung Verbesserungen im städtischen Gefüge vornehmen zu können und städtebauliche Bestandsänderungen zu berücksichtigen wurde ein Sanierungsgebiet der Stadt Vilsbiburg ausgewiesen. Ein Augenmerk soll dabei auf öffentliche Straßen und Plätze gelegt werden.

Das derzeitige Sanierungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Innenstadtbereich einschließlich der Freiung. 

Um die Attraktivität des Bahnhofareals in Richtung Innenstadt zu verbessern wurde geprüft, ob eine Erweiterung des Sanierungsgebietes um diesen Bereich möglich wäre.

Herr Bachmeier von der Städtebauförderung bei der Regierung von Niederbayern hat sich dazu wie folgt geäußert:
 
„Die Anpassung des Sanierungsgebiets in Richtung des Bahnhofareals stehen wir grundsätzliche positiv gegenüber. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich auch geeignete Maßnahmen im Gebiet umsetzen lassen.“ 

Seitens der Städtebauförderung wurde auch darauf hingewiesen, dass es Planungsziel der Stadt Vilsbiburg sein muss im Sanierungsgebiet städtebauliche Verbesserungen in einem überschaubaren Zeitraum anzustreben. Um zielgerichtet Städtebaufördermittel einsetzen zu können sollten daher im Fokus die Flächen im Besitz der Stadt Vilsbiburg sein und Grundstücke bei denen mögliche Veränderungen erkennbar sind. 

Im Kommunalen Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (sogenanntes Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm) sollte der Geltungsbereich ebenfalls angepasst werden und zukünftig immer auf das aktuell gültige Sanierungsgebiet verweisen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat sich bereits in der Sitzung am 08.05.2023 mit dem Tagesordnungspunkt eingehend befasst und empfiehlt dem Stadtrat das Sanierungsgebiet um das Bahnhofsareal – wie im beiliegenden Plan dargestellt - zu erweitern.

Anlage:
Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes mit Erweiterung um das Bahnhofsareal, Stand 29.03.2023
Hellrot:         Geltungsbereich bestehendes Sanierungsgebiet
Blau:                 Erweiterung um das Bahnhofsareal

Diskussionsverlauf

Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Klaus Kerscher:

Wegen der fortgeschrittenen Zeit werden die Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf die nächste Sitzung verschoben. 

Abstimmung: 18:4

StR Klaus Kirchner verwies auf die schlechten Zustände der Wohnungen im Bahnhofsgebäude. Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass der Eigentümer bereits Sanierungsmaßnahmen im Gebäude vornimmt. Bei vermieteten Wohnungen kann es aber natürlich zu Problemen kommen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Sanierungsgebiet um das Bahnhofsareal - entsprechend dem beiliegenden Plan - zu erweitern. Der Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (sogenanntes Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm) soll zukünftig immer dem aktuellen Geltungsbereich des Sanierungsgebietes entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt beide Satzungen entsprechend zu aktualisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:34 Uhr