Neuordnung der Ortsstraße Schwimmbadallee
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die obige Ortsstraße verlief im Widmungsjahr 1962 ab Stadtstraße Abzweigung in das Betriebsgelände Balk bei Fl.Nr. 248/3 Gemarkung Vilsbiburg und weiter durch das Betriebsgelände in südwestlicher Richtung und westlich des alten Schwimmbades vorbei bis zur damaligen Gemeindegrenze Gaindorf, ohne Fortsetzung in der Altgemeinde Gaindorf. Durch die Erweiterung des Betriebsgeländes Balk wurde der Teil nördlich der jetzigen Zufahrt zum Stadtbadparkplatz überbaut. Im Jahre 1974 wurde auf das Duldungsrecht (zur Benutzung der damaligen Ortsstraße Schwimmbadallee) auf dem Betriebsgrundstück der Firma Balk verzichtet. Mit der Richtung des neuen städtischen Schwimmbades (circa 1990) wurde auch die Brücke mit Zufahrt Fl.Nr. 272/2 Gemarkung Vilsbiburg neu errichtet einschließlich Zufahrt zum Stadtbadparkplatz. 1992 wurde der Geh- und Radweg Ausrichtung Herrnfelden gebaut und gewidmet. Die anderen zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen wurden rechtlich bisher nicht behandelt. Dies sind die Einziehung der inexistenten ehemaligen Ortsstraße auf dem Firmengelände Balk, die Umstufung des südlichen Teils der obigen Ortsstraße zum gepflasterten öffentlichen Feld- und Waldweg und schließlich die Widmung der Zufahrt ab der Veldener Straße bis Einmündung zur obigen ehemaligen Ortsstraße zum teilausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt:
a. die vormalige Ortsstraße durch das Betriebsgrundstück der Firma Balk ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 248/3 Gemarkung Vilsbiburg von der Veldener Straße (St 2083) bis zur NO-Ecke Fl.Nr. 250/5 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Bekanntmachung sind keine Einwände eingegangen.
b. der circa 170 m lange südliche Teil der aufzulassenden Ortsstraße, ab NO-Ecke Weg Fl.Nr. 250/5 Gemarkung Vilsbiburg bis SW-Ecke Fl.Nr. 275 Gemarkung Vilsbiburg bei Gemarkungsgrenze Gaindorf, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Zufahrt zum Stadtbadparkplatz“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg abgestuft. Dieser Weg ist Teil der Zufahrt des Stadtbadparkplatzes.
c. der circa 125 m lange seit circa 1990 bestehende Zufahrt zum Stadtbadparkplatz, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 272/2 Gemarkung Vilsbiburg von der Veldener Straße (St 2083) bis zur NO-Ecke Fl.Nr. 250/5 Gemarkung Vilsbiburg, wird auch entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet als Bestandteil des ÖFW in Punkt b. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
d. der bestehende Geh- und Radweg, ab Ortsstraße Nikolausstraße bis Einmündung in den ÖFW unter Punkt b. und c. bei NO-Ecke 250/5 Gemarkung Vilsbiburg, bleibt unverändert bestehen. Als neue Straßenbezeichnung wird „Verbindungsweg Nikolausstraße – Stadtbadparkplatz“ festgesetzt.
e. die Verwaltung wird beauftragt sämtliche Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr