Grundschule - Bewertung Bestand
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unsere Grundschule Vilsbiburg wurde 1957 in Betrieb genommen. Es gab Erweiterungen um den Bereich der Aula und die Turnhalle mit darüberliegenden Konditionsraum.
Allerdings wurden bisher beim Hauptgebäude der Schule keine wesentlichen, in das statische Tragsystem eingreifenden Veränderungen, vorgenommen.
Eine erste Betrachtung der (größeren) Eingriffe bei einer Sanierung sollte insbesondere folgende Punkte mit bewerten:
- Energetische Bewertung der Hülle
- Barrierefreiheit
- Dachraum – Tragsystem, Brandschutz, Dämmung
- Elektrisches Leitungsnetz mit Unterverteilungen
- Sanitär/Heizung/Lüftung
- Raumakustik
- Abdichtung Außenwand UG
- Schadstoffe
- Brandschutz
- Eingriffe in den Bestand
- Anpassungen Raumgefüge
Als Anlage liegt eine Fotodokumentation des Bestandes bei.
Bestandsbewertung
- Das bestehende elektrische Leitungsnetz ist von 1957 und zweiadrig (ohne Schutzleiter). Ein vollständiger Rückbau und die Neuausstattung ist für das gesamte Schulgebäude einzuplanen.
- Das sanitäre Leitungsnetz, alle Armaturen, sowie die Fallleitungen und die Grundleitungen unter dem Gebäude sind stark veraltet und von Grund auf zu erneuern.
- Barrierefreie Toilettenanlagen sind neu zu schaffen.
- Um die Gebäudehülle (Außenwände, Untergeschoss, Dach, Fenster, etc.) auf einen aktuellen energetischen Stand zu bringen sind weitgreifende Maßnahmen umzusetzen.
- Größere statische Eingriffe - auf Grund der erforderlichen Aufzüge – sind zu beachten.
- Der bauliche Brandschutz hat derzeit einen sogenannten Bestandsschutz. Bei einer Sanierung können umfassende zusätzliche Maßnahmen anfallen.
- Ob Maßnahmen für eine Schadstoffsanierung erforderlich werden, kann erst nach genaueren Untersuchungen beurteilt werden.
- Die Raumakustik der Schulräume ist überwiegend nicht geeignet gegeben.
- Aus pädagogischen Gründen sind Änderungen am Raumgefüge zu empfehlen. Diese können statische Eingriffe in die bestehende Gebäudestruktur auslösen und höhere Kosten verursachen.
Fazit
Das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau ist zurück zu bauen. Um die bestehende Grundschule so zu sanieren, dass es den aktuellen schulischen und bautechnischen Anforderungen für einen längeren Zeitraum entspricht, sind viele weitreichende Eingriffe und Maßnahmen vorzunehmen.
Wirtschaftlichkeit
Die Regierung von Niederbayern fördert einen Neubau, wenn die Kosten einer (fiktiven) Generalsanierung des Bestandsgebäudes 80 % der vergleichbaren Neubaukosten erreichen.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt, dass eine Sanierung des Schulbestandsgebäudes von 1957 nicht als vorrangiges Ziel weiterverfolgt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen mit den Förderstellen abzuklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2023 09:30 Uhr