Gestaltung Balkspitz - LEADER Antrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.02.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Gestaltung des Balkspitzgeländes in Vilsbiburg wurde im Januar 2017 eine Anfrage auf Zuweisung von Mitteln aus dem EU-Förderprogramm „LEADER“ gestellt. In der Steuerkreissitzung am 01.02.2017 wurde einstimmig beschlossen, dass das Projekt in Vilsbiburg weiterentwickelt und als LEADER-Projekt gefördert werden soll.

Von den Stadträtinnen Pollner und Floegel, sowie dem Seniorenbeauftragten Herrn Dybdahl-Müller wurde ein Vorschlag erarbeitet, der in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.09.2017 vorgestellt wurde. Frau Pollner, Frau Floegel und Herr Dybdahl-Müller haben in einem Eilantrag vom 15.01.2018, welcher dem Stadtrat per E-Mail am 17.01.2018 übermittelt wurde, beantragt, die Balkspitzbrücke zusammen mit dem Generationenpark am Balkspitz für das LEADER Programm anzumelden.

Die gestalterisch zu errichtenden/schaffenden Elemente (ohne Balkspitzbrücke) sind:

  1. Seilrutsche - für Kinder als Bewegungsspielgerät
  2. Bewegungs-Parcour – klassisch als fertiges Element, Alternativ mit Holz individuell gestaltet
  3. Klötze, Kisten aus Holz – in unterschiedlicher Größe und Höhe, am Boden verankert, zum Begehen und Balancieren
  4. Liegeelemente vom Hersteller als „Floß“ bezeichnet
  5. Geländearbeiten im Bereich der Geräte
  6. Steinblöcke in der Vils zur Abgrenzung des Kneippbereiches
  7. Große Rechteckquader aus Naturstein als Sitzstufen zur Vils
  8. Ausbildung eines Kiesstrandes als Flachufer an der Vils  
  9. Bocciabahn mit Sand-Kies-Belag, ausgeformt als Rechteckfläche im Wiesenbereich, Aushub und Materialtausch
  10. Hand-Schwengelpumpe mit Wasserspiel und Sandplatz

Die Kostenschätzung der Antragsteller endete auf netto ca. 62.000 Euro, brutto somit 73.780 Euro.

Laut Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 04.09.2017 bildet die vorgestellte Planung mit der Kostenschätzung die Grundlage für die Beantragung von Fördermittel aus dem LEADER-Programm.

Förderfähige Maßnahmen des LEADER-Programms werden mit einem Fördersatz von max. 50% der Nettosumme gefördert (dies wären hier max. 31.000 Euro).

Von Seiten der Stadtverwaltung kommt man auf eine Kostenschätzung von 107.000,00 € (brutto). Wobei von den Nettokosten 50 % über LEADER gefördert werden, was einer Summe von 45.000,00 € entspricht.

Die Eignung der Maßnahme (ohne Balkspitzbrücke) für eine Förderung innerhalb des LEADER-Programms wurde bereits in der Sitzung des Steuerkreises vom 26.01.2017 festgestellt.

Für die Beantragung des Projekts bei der Förderstelle ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich, in welchem bestätigt wird, dass die Stadt VIB die Kofinanzierung sicherstellt und den Unterhalt/Betrieb während der Zweckbindungsfrist sichert.

Diskussionsverlauf

Die Kostenschätzung der Antragsteller wurde überarbeitet. Von Seiten der Stadtverwaltung kommt man auf eine Kostenschätzung von 107.000,00 € (brutto). Wobei von den Nettokosten 50 % über LEADER gefördert werden, was einer Summe von 45.000,00 € entspricht. Ebenfalls handelt es sich um eine Festbetragsförderung, bei Mehrkosten werden diese somit nicht gefördert. Das WWA prüft gerade, ob hierfür ein Wasserrechtsverfahren nötig ist, hat aber bereits mündlich eine positive Aussage getroffen. Die Kosten eines Wasserrechtsverfahrens müssen noch geklärt werden. Die Realisierung bei einer positiven Förderzusage erfolgt im Jahr 2019. Bei einer möglichen Brücke zum Balkspitz muss erst ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden und die Möglichkeit einer nicht-hochwasserfreien Brücke geklärt werden.

Beschluss

Die "Kommune Vilsbiburg" übernimmt die Trägerschaft für das Projekt „Gestaltung Balkspitzgelände“. Sie beauftragt die Verwaltung eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.

Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.

Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 15:43 Uhr