Projektierung einer Windenergieanlage am Standort "Götzdorf" - Stand der Entwicklung unter aktuellen Gegebenheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 12.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 18.10.2010 einstimmig die Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts beschlossen. Darüber hinaus wurde das Ziel formuliert und beschlossen, die Bürger von Vilsbiburg bis 2035 zu 100% mit Energie aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Dem Stadtrat wurde der aktuelle Stand zum Windenergie-Ausbau in seiner Sitzung am 22.06.15 vorgestellt. Mit seiner Sitzung am 22.06.2016 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Projektarbeit zur Umsetzung des Windstandorts „Götzdorf“ wieder aufgenommen und vorangetrieben werden soll. Bestätigt wurde diese Fortführung konkret mit dem Beschluss in seiner Sitzung am 27.11.2017, „… dass für die Voruntersuchungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) und für eine Windmessung sowie begleitende Planungs- und Beratungskosten im Haushaltsjahr 2018, Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt werden“.
Siehe auch Punkte „Grundlagen“ und „Bearbeitung des Vorgangs“ in der Beschlussvorlage vom 27.11.17.

Aktuelle Bearbeitung des Vorgangs:
Mit dem Beschluss vom 27.11.17 als Basis wurde das Projekt von der Verwaltung, Arbeitsbereich Regionalmanagement, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bodenkirchen wie folgt bearbeitet:
  1. Die Gemeinde Bodenkirchen hat ein Grundstück im Wald erworben, das im Korridor der vom Regionalplan empfohlenen Fläche liegt. Diese wäre sowohl als Aufstellfläche möglich als auch – bevorzugt – als Tauschfläche für eine, im Sinne einer anliegerbedingt zentraleren Positionierung, bessere Fläche einsetzbar.
  2. Nachdem die Informationsversammlung im Jahr 2013 in Aich sowie damit einhergehende Vorgespräche mit Eigentümern und Anliegern weitgehend positiv verlaufen waren, wurde man im Dezember 2017 überraschend mit einer Unterschriftenliste von Seiten der Anlieger konfrontiert (siehe Anlage), die im Wesentlichen den Inhalt hatte, das Windrad „im Einvernehmen mit den Anwohnern“ zu planen. Diesem Bedürfnis gerecht zu werden, war von Beginn an wesentlicher Bestandteil der Projektierung und ihm wurde durch nachfolgend aufgeführte Aktionen Rechnung getragen:
  3. Informationsversammlung in Bonbruck am 01.02.18, mit schriftlicher Einladung aller Anlieger, die vom Windradstandort tangiert werden. In ihr wurde der „Weg der Entwicklung des Windstandortes zusammen mit dem Bürger“ vorgestellt, samt Voruntersuchungen, Wirtschaftlichkeitsanalyse und Bauleitverfahren, in dem – wie üblich – alle Interessen berücksichtigt werden. Die Veranstaltung war mit ca. 140 Teilnehmern gut besucht. Einige Anlieger äußerten sich kritisch, doch die Stimmung war weitgehend positiv (entsprechend dem Bericht in der Zeitung), was allseits und konkret auch von einigen Anliegern im Nachgang bestätigt wurde.
  4. Beauftragung des ersten Teils der saP durch die Kommunen, um dem ersten Termin zur Untersuchung des Uhu gerecht zu werden, der ab Mitte Februar brütet.
  5. Eine neu gegründete Bürgerinitiative, die bis dato anonym geblieben ist, sendete ihre ablehnende Haltung an die Bürgermeister, an Gemeinderäte und Stadträte sowie an die Vilsbiburger Zeitung. (Anlage)
  6. Besichtigungsfahrt nach Weihbüchl am 24.02.18, wieder mit schriftlicher Einladung aller Anlieger, um sich ein Bild einer vergleichbaren Anlage zu machen. Der Vorsitzende der 1. Landshuter Windparkgesellschaft stellte die Anlage technisch, samt Historie, vor und dort anliegende Anwohner (500 m und 700 m zum Windrad liegend) erläuterten ihren Alltag mit dem Windrad. Die Besucher konnten Fragen stellen und sich einen tiefer gehenden Eindruck verschaffen. Der Großteil der Besucher war offen für die Wahrnehmung, doch einzelne Besucher forderten eine Beendigung der Planung, da man sie unter keinen Umständen für ein Windrad gewinnen könne.
  7. Am 26.02.18 wurde in Bodenkirchen eine Gemeinderatssitzung abgehalten und der Beschluss gefasst, (sinngemäß, nicht schriftlich vorliegend) die saP einzustellen und das Projekt nicht weiter zu verfolgen. 

Aktuelle Sachlage zur Information, Beratung und Entscheidung im Stadtrat:
Der ursprüngliche Plan war, den Standort gemeinsam mit der Gemeinde Bodenkirchen zu entwickeln. Dafür wurden je Kommune 100.000 Euro in den jeweiligen Haushalt eingestellt, unter Berücksichtigung bereits zugesagter Fördermittel der Regierung von 50%, mit einem Maximalbetrag von 40.000 Euro, der bis Ende 2018 zur Verfügung steht. Die bisher angefallenen Kosten, nachfolgend aufgeführt, werden zum Großteil mit 50% gefördert, der verbleibende Rest zu je 50% durch die beiden Kommunen geteilt.
Die fachliche Begleitung samt Schall- und Schattengutachten (Anlage) für zwei mögliche Standorte war für die Infoversammlung notwendig und liegt kostenmäßig bei 7.300 Euro und ist haushaltsmäßig berücksichtigt.
Die saP wurde mit einem Betrag von 41.174 Euro eingestellt, das entspricht auch in etwa einem aktuellen Angebot dazu. Die erste Vorprüfung (Uhu), die beauftragt wurde und derzeit abgeschlossen wird, wurde mit 2.900 Euro angeboten und wird demnächst entsprechend in Rechnung gestellt.
Information dazu: Bei der saP ist folgendes zu berücksichtigen: Falls man diese jetzt beendet, könnte sie erst in einem Jahr wieder aufgenommen werden, da die schützenswerten Arten die kommenden Monate nacheinander zu untersuchen sind. Laut Aussage vom Landratsamt ist ein saP-Gutachten fünf Jahre lang gültig, wenn es um die Einreichung eines Bauantrages geht.

Die Mitwirkung der Gemeinde Bodenkirchen ist jetzt nicht mehr gegeben. Von daher wären - bei alleiniger Weiterentwicklung des Projektes von Seiten der Stadt Vilsbiburg - folgende neue Umstände zu berücksichtigen:
  1. Die gesamten Kosten für die Voruntersuchungen, die ein Ausmaß von ca. 200.000 Euro betragen können (siehe Aufschlüsselung Beschlussvorlage 27.11.17), würden nach Abzug der Förderung von 40.000 Euro nicht mehr durch zwei geteilt werden.
  2. Die Zuwegung ist von Seiten der Stadt Vilsbiburg her schwierig, da im Wald auf Privatgrund. Von Seiten Bodenkirchen her wären Dienstbarkeiten mit der Gemeinde und einem Anlieger notwendig.
  3. Die Fläche der Gemeinde Bodenkirchen steht nicht mehr als Aufstell- oder Tauschfläche zur Verfügung. Eine brauchbare Fläche auf Seiten der Stadt Vilsbiburg zu erwerben oder zu pachten steht unter den aktuell gegebenen Bedingungen nicht in Aussicht.

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Strasser stellte den Sachverhalt inkl. der bereits statt gefundenen und in Zukunft geplanten Bürgerbeteiligung nochmals ausführlich dar. Bei einem kleineren Windrad ist die Wirtschaftlichkeit nicht mehr in dieser Form gegeben, darum hat man sich für die größere Ausführung entschieden. Die Förderung der Regierung von Niederbayern steht nur bis zum Ende 2018 zur Verfügung.

Beschluss

Unter den genannten Bedingungen wird der Windenergieanlagenstandort „Götzdorf“ derzeit nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.04.2018 15:45 Uhr