Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für FlNr. 218/1, Gemarkung Wolferding - Achldorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 218/1 der Gemarkung Wolferding.
Auf dem Grundstück sollen neue Wohneinheiten in Form von EFH und DHH entstehen. Die Zufahrt soll über den Stich der Thalhammer Straße erfolgen.
Die Flurnummer befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Vilsbiburg.
Dabei ist unter anderem mittels eines städtebaulichen Vertrags der Bau der Erschließungsstraße, der zukünftigen Entwässerungseinrichtung zur Ableitung des Niederschlagswassers und die Übernahme der Kosten sämtlicher mit dem Bau, der Ableitung des Niederschlagswassers und gesamten Planung des Vorhabens zu regeln.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner erläuterte kurz das Vorhaben. Auf dem Gelände können acht bis zwölf Einheiten entstehen. StRin Christine Koj war der Meinung, dass an der Stelle keine Wohnblöcke entstehen sollten. Herr Binner sagte, dass aktuell eine verdichtete Form von Einfamilienhäusern geplant sind. Ein Geschosswohnungsbau ist aus den Antragsunterlagen aktuell nicht erkennbar.
Im Gremium wurde die Verkehrserschließung diskutiert. StR Florian Anzeneder hat darum gebeten, die Verkehrsführung weg vom Kindergarten zu überprüfen und nach unten abzuleiten.
Auf die Frage von StRin Angelika Stumpf erklärte Herr Binner, dass der Investor die Erschließungsstraße nach den technischen Regeln erstellen wird und diese dann an die Stadt übergeben wird.
Beschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschließt dem Stadtrat die Aufstellung eines Deckblatts „Achldorf Deckblatt 7“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vorzuschlagen.
Der Geltungsbereich soll die Flurnummer 218/1, beide Gemarkung Wolferding, mit einer Gesamtfläche von 3.648 m² umfassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2023 14:05 Uhr