Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 04.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisherige Benutzerordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen muss in eine Satzung und eine Gebührensatzung überführt werden.
In der Satzung sind alle grundsätzlichen Punkte wie die Anmeldung, die Grundsätze zur Aufnahme in eine Einrichtung, die Abholung, und der Ausschluss vom Besuch einer Kindertageseinrichtung geregelt.
Die Gebühren werden separat in der Gebührensatzung festgelegt.
Die Punkte aus der Benutzerordnung wurden in die Satzung mit aufgenommen.
Diskussionsverlauf
Die Satzung wurde durch die Aufgabenbereichsleitung Andrea Soller vorgestellt. Unterschiedliche Fragen zur Satzung wurden beantwortet. StRin Michaela Feß stellte die Frage, wie viele Kinder über 10 Jahre noch den Hort besuchen. Andrea Soller erklärte, dass es sich aktuell noch um fünf Kinder handelt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Vilsbiburg wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2024 08:56 Uhr