Bebauungsplan Innenstadt - Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Herr Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den Entwurf des Bebauungsplanes mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.
Diskussionsverlauf
StRin Michaela Feß machte auf die Anmerkungen des Bund Naturschutz aufmerksam. Hierzu erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass sich der B-Plan wie vereinbart nur auf die Nutzungen im Geltungsbereich bezieht und somit die weiteren Ausführungen nur allgemeine Hinweise zum B-Plan sind.
StR Karlheinz Hiller machte auf folgende Punkte aufmerksam, die im B-Plan fehlerhaft sind:
- Punkt 6 – Klimaschutz „Eine Fahrradstellplatzssatzung wird zeitnah angestrebt“; die Satzung ist bereits vorhanden
- Punkt 5.7.2 – Überschwemmungsgebiet „Heizölverbraucheranlagen im Hochwasserrisikogebiet der Vils sind nur mehr eingeschränkt zulässig“; diese Formulierung wurde als kontraproduktiv im Hinblick auf den Gewässerschutz angesehen
- Punkt 9.5 – Energieversorgung „Die elektrische Versorgung des Gewerbegebiets wird durch die Bayernwerk AG gewährleistet“; bei dem Planbereich handelt es sich um kein Gewerbegebiet und die Grundversorgung liegt bei den Stadtwerken Vilsbiburg.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Punkte überarbeitet werden. Bei der Anmerkung zu Punkt 5.7.2 verwies er auf den aufgeführten § 78c Abs. 2 WHG.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Innenstadt“ wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Innenstadt“ unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2024 15:57 Uhr