Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines überdachten Unterstellplatzes - Schwalbenholzstraße 11; Fl.Nr. 25/111, Gemarkung Gaindorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2024 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Süd-West“ aus dem Jahr 1999.

Geplant ist die Errichtung eines überdachten Unterstellplatzes, der lt. Antragsunterlagen zur Unterstellung von privaten Fahrzeugen (Pkw + Motorräder) dienen soll. Er ist nur eigenständig nutzbar hat keine Verbindungstür in die bestehende Kfz-Werkstatt.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „GE Süd-West“ ist erforderlich:
  • Überschreitung der Baugrenze.

Der Antragsteller begründet die Befreiung wie folgt:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.09.2017 (TOP 17) wurde das gemeindliche Einvernehmen für einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines überdachten Pkw-Stellplatzes an gleicher Stelle verweigert. Im Gegensatz zur damaligen Planung soll der Anbau nun nur noch 4,50 Meter und nicht mehr 8,70 Meter breit sein. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.03.2018 (TOP 6) wurde das gemeindliche Einvernehmen für einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines überdachten Unterstellplatzes an ähnlicher Stelle nicht erteilt. Die damalige Planung hatte aber ebenfalls eine Breite von 8,70 Meter.

Aus Sicht der Verwaltung stellt die nun vorliegende Planung eine sinnvolle Umplanung der in der Vergangenheit eingereichten Anträge dar und wird positiv beurteilt. Die Baugrenze zur Schwalbenholzstraße wird auch bereits durch die bestehende LAKUMED-Praxis geringfügig überschritten. Zusammen mit dem eingereichten Freiflächengestaltungsplan kann mit diesem Bauvorhaben auch die lt. Bebauungsplan erforderliche Eingrünung des Baugrundstücks erreicht werden. Eine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich ist tatsächlich nicht zu erwarten.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung

  • Überschreitung der Baugrenze

erteilt.

Das Landratsamt Landshut wird ersucht den vorgelegten Freiflächengestaltungsplan zum Bestandteil der zu erteilenden Baugenehmigung zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr