Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Stephan-von-Schleich-Straße 22, Fl.Nr. 1866/23, Gemarkung Haarbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ aus dem Jahr 2001.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am alten Sportplatz“ werden beantragt:
- Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit dem dritten Stellplatz. Aufgrund der neuen Stellplatzsatzung und der Wohnfläche von mehr als 149 m² muss auf dem Baugrundstück ein dritter Stellplatz nachgewiesen werden. Dieser wird als nicht überdachter Stellplatz unmittelbar an der Ortsstraße, im Zufahrtsbereich der Garage, beantragt und überschreitet damit die dafür vorgesehenen Grenzen.
- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 4,50 Meter mit dem Wohnhaus. Beantragt werden 5,94 Meter. Der Antragsteller möchte das Obergeschoss ohne Kniestock ausführen um dort vollwertige Wohnräume schaffen zu können. Wandhöhenüberschreitungen in diesem Umfang wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits in der Vergangenheit genehmigt. Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten.
- Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 35°-45° mit dem Wohnhaus. Beantragt werden 25°. In Kombination mit der Überschreitung der Wandhöhe möchte der Antragsteller mit der geringeren Dachneigung die Gesamthöhe des Gebäudes reduzieren. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden auch schon größere Unterschreitungen genehmigt.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben positiv beurteilt. Hinsichtlich der zusammengebauten Garagen passt sich das beantragte Bauvorhaben an die vorhandene Nachbargarage an.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen,
- Überschreitung der Wandhöhe mit dem Wohnhaus und
- Unterschreitung der Dachneigung mit dem Wohnhaus
erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2024 07:01 Uhr