Aufstellungsbeschluss für Deckblatt 1 zum Bebauungsplan ABV-Gelände Bauabschnitt 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan ABV-Gelände Bauabschnitt 1 wurde im Jahr 2019 in Kraft gesetzt. Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes war die damalige Planung eines Investors für den Umbau des ehemaligen Haslbeck-Gasthauses inklusive rückwärtigen Anbau. Als Nutzung waren Einzelhandel, Arztpraxen, Wohnen, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und kulturelle Einrichtungen geplant.

Auszug bisheriger Bebauungsplan:

Die neuen Planungen für das Areal sehen im Bestandsgebäude eine zukünftige Nutzung als Musikschule, zuzüglich der Errichtung eines Veranstaltungssaales für 300-400 Personen, vor. Dies ist im Rahmen der bestehenden Festsetzungen nicht möglich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt greifen die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan in die Grundzüge der Planung ein. Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan zu überarbeiten.

Zudem ist es geplant, die Gebietsart von einem Kerngebiet in ein urbanes Gebiet zu ändern um sich somit dem unmittelbar angrenzenden Bebauungsplan „Innenstadt“ anzupassen und eine zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit für das Rathaus zu schaffen.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass die Vorplanungen und Kostenerläuterungen in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorgestellt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt ein Deckblatt 1 zum Bebauungsplan ABV-Gelände Bauabschnitt 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nr. 25/0, 28/0, 29/0 Teilfläche, 29/4 Teilfläche, 30/0, 31/0, 32/0, 33/0, 34/0 Teilfläche, 278/4, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,39 Hektar.

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 16:06 Uhr