Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg 2023; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 10.06.2024 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 210.743,10 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 47.289,78 EUR
Gesamthaushalt: 258.032,88 EUR
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 37.325,28 EUR
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 17,71 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 42.051,09 EUR
Schuldenstand am 31.12.2023: 316.013,77 EUR
Rücklagenstand am 31.12.2023: 1.132.719,42 EUR
Die Jahresrechnung 2023 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 11.09.2024 und 12.09.2024 statt.
Der Prüfbericht wird durch den Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Herrn Stadtrat Josef Samhuber selbst vorgetragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2023 für die Heilig-Geist-Stiftung zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2023 festgestellt (Art.102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.11.2024 11:03 Uhr