Richtlinie zur Handhabe von Befreiungen für Einfriedungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß der Beratung zum TOP 5 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.12.2024 wurde die Richtlinie zur Handhabe von Befreiungen für Einfriedungen überarbeitet. Die überarbeitete Version ist, ebenso wie eine Übersicht über die textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen aller Bebauungspläne für allgemeine und reine Wohngebiete, vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.

Zu den in der Sitzung am 09.12.2024 vorgetragenen Ausführungen nimmt die Verwaltung noch wie folgt Stellung:

  • StR Hiller: In der Sitzung am 14.10.2024 wurde einstimmig beschlossen eine Richtlinie durch die Verwaltung erarbeiten zu lassen. Sollte nun vom Erlass einer Richtlinie gänzlich abgesehen werden, müsste ein Beschluss gefasst werden wie zukünftig die Anträge auf isolierte Befreiung für Einfriedungen behandelt werden sollen (Entscheidung im Bau- und Umweltausschuss oder als laufende Angelegenheit der Verwaltung) und dass bis zu einer Höhe von 2,00 Metern und in jeder Materialität das Einvernehmen zu erteilen ist.
  • StR Koj: Eine Reduzierung der Einfriedungshöhen zwischen Privatgrundstücken ist größtenteils nicht möglich, da der überwiegende Teil der bestehenden Bebauungspläne lediglich die Einfriedungshöhe straßenseitig regelt. D.h. dort ist zwischen den Privatgrundstücken ist derzeit bereits eine Höhe bis 2,00 Meter zulässig.
  • Die Liste der in der Richtlinie aufgeführten Sammel- und Haupterschließungsstraßen ist vollständig. Die Liste wurde in Abstimmung Aufgabenbereich 34 (Tiefbau, Verkehr und Umwelt) erstellt. Alle in der Richtlinie nicht aufgeführten Straßen stellen keine Sammler- oder Haupterschließungsstraßen dar.

Auf Basis der überarbeiteten Richtlinie wurden von der Verwaltung die folgenden Beschlussvorschläge formuliert.

Diskussionsverlauf

Die erste Bürgermeisterin erklärt einleitend, dass man den Wunsch der Bürger nach Privatsphäre und Uneinsehbarkeit auf dem Grundstück durchaus verstehen kann. Gerade in Siedlungsgebieten und im Umfeld viel befahrener Straßen ist dieses Bedürfnis nachvollziehbarer als in ländlichen Bereichen. Allerdings ist es auch wichtig, dass das Stadtbild durch einen Wildwuchs an Einfriedungen nicht verschandelt wird. Um hier einen guten Kompromiss aus den privaten und den öffentlichen Belangen – gerade auch unter Berücksichtigung einer Gleichbehandlung - zu erreichen, ist es gut, sich eine Richtlinie für die Behandlung isolierter Befreiungen zu geben.

StR Bauer teilt mit, dass beispielsweise entlang der viel befahrenen Straßen Frontenhausener und Seyboldsdorfer Straße bislang noch keine hohen Sichtschutzzäune errichtet wurden. Die Einfriedungen sind hier überwiegend niedrig gehalten und teilweise hinterpflanzt worden. 

StR Hiller stellt klar, dass er mit der Formulierung des ersten Beschlusses so nicht zufrieden ist, denn alles frei zu lassen und die vorhandenen Bebauungspläne komplett auszuhebeln ist auch nicht zielführend. Er hält weiterhin Einzelfallentscheidungen am besten, so kann auf die Belange eines Einzelnen unter Abwägung des öffentlichen Interesses wesentlich besser eingegangen werden.

StRin Feß möchte, dass die Bürger Transparenz über mögliche Befreiungen erhalten. Dennoch möchte sie darauf hinweisen, dass ein Sichtschutz auch durch Grünplanzungen erreicht werden kann. Hierfür ist nicht immer eine hohe Einfriedung erforderlich.

StR Sterr ist der Meinung, dass man eine Richtlinie für Befreiungen nicht benötigt. Es sollen weiterhin Einzelfallentscheidungen getroffen werden, denn die klare Linie geben ja die jeweiligen Bebauungspläne vor. Mit den Festsetzungen aus diesen Bebauungsplänen ist jedem klar, was erlaubt ist und was nicht. Aus den gezeigten Fotos lässt sich wunderbar erkennen, dass die Lösung mit niedrigem Zaun und Hinterpflanzung auch einen Sichtschutz darstellen kann und zudem das Stadtgebiet optisch nicht negativ beeinträchtigt. Er kann sich Befreiungen unter begründeten Einzelfällen vorstellen. Beispielsweise weil sich das Umfeld nach tatsächlichen Gegebenheiten stark geändert hat.

StRin Geilersdorfer äußert, dass das Stadtbild neben den Einzelinteressen der Bürger auch sehr wichtig ist. Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80m sind zu hoch und wirken negativ auf den öffentlichen Raum. Auch die Einhaltung der Sichtdreiecke war früher auf Grund der niedrigeren Höhe der Zäune unproblematisch. Sie weist darauf hin, dass ein Sichtschutz zur Wahrung der Privatsphäre nicht immer an der Grundstücksgrenze erfolgen muss. Es gibt viele andere schönere Lösungen, die man planerisch umsetzen kann, z.B. durch Sichtschutz an der Terrasse oder den betroffenen Bereichen im Grundstück selbst. 

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt keine Richtlinie zur Handhabe von Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen zu Einfriedungen zu erlassen. Jeder Antrag auf isolierte Befreiung für eine Einfriedung bis zu einer Höhe von 2,00 Metern, egal in welcher Materialität, soll von der Verwaltung als laufende Angelegenheit genehmigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Richtlinie zur Handhabe von Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen zu Einfriedungen für alle Gebiete mit Bebauungsplänen für allgemeine und reine Wohngebiet (WA & WR) zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 3

Folgende Bebauungspläne sind von der Richtlinie ausgenommen:
  • Burger Feld
  • Seyboldsdorf Südost
  • Grub Süd
  • Am alten Sportplatz in Haarbach
  • An der Schlossstraße in Haarbach
  • Schachten II mit allen Deckblättern
  • und zukünftige Bebauungspläne

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 4

Zwischen Privatgrundstücken soll eine Einfriedungshöhe bis 2,00 Meter zugelassen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 5

Die straßenseitige Einfriedungshöhe soll maximal 1,20 Meter betragen. Als straßenseitige Einfriedung zählen alle an eine öffentliche Straße angrenzenden Einfriedungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 6

An Kreis-, Staats- und Sammel- bzw. Haupterschließungsstraßen ist straßenseitig eine Einfriedungshöhe von maximal 1,80 Meter zulässig. Sammel- bzw. Haupterschließungsstraßen im Sinne dieser Richtlinie mit Bebauungsplänen für allgemeine oder reine Wohngebiete sind: Schachtenstraße, Gobener Straße, Pfründestraße, Herrnfeldener Straße, Landshuter Straße, Eichenstraße, Rombachstraße, Gruber Straße, Am Schöxweiher bis Hausnummer 7, Maulberger Weg ab Hausnummer 9, Seyboldsdorf Hochstraße, Achldorf Im Sandfeld, Achldorf Thalham Straße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Beschluss 7

Sichtdreiecke an Grundstücksausfahrten sind eigenverantwortlich sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 8

Sichtdreiecke an Kreuzungsbereichen öffentlicher Straßen bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zulässige Materialien für Einfriedungen sind Holz und Metall. Ohne jegliche Einfädelungen, Verkleidungen, Vertäfelungen, o.ä. Zwischen den Latten ist ein Mindestabstand von 5cm einzuhalten. Kunststoffe sind unzulässig. D.h. auch kein WPC, weil nicht überprüft werden kann, ob es sich bei einem Zaun um reinen Kunststoff oder mit Naturfasern verstärkten Kunststoff handelt. Keine Verwendung von Stein oder Beton, es sei denn der jeweilige Bebauungsplan lässt dies ausdrücklich zu. Zaunpfosten aus Stein oder Beton sind jedoch zulässig. Gabionen sind unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 10

Sind im jeweiligen Bebauungsplan Einfriedungssockel zulässig, dürfen diese bis 0,25 Meter Höhe errichtet werden. Sockel zählen zur Gesamthöhe der Einfriedung dazu. Sind im jeweiligen Bebauungsplan nur sockellose Einfriedungen zulässig, sind die Zaunpfosten mit ebenerdigen Einzelfundamenten zu befestigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Richt- bzw. Leitlinie für Befreiungen_Einfriedungen_20250107 (.pdf)
Übersicht Festsetzungen zu Einfriedungen in BBP (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2025 10:07 Uhr