Antrag auf Vorbescheid - Anbau einer Betriebsleiterwohnung an eine Kunstwerkhalle - Wölflau; Fl.Nr. 504/7, Gemarkung Gaindorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.02.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Diese Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.


Die Betriebsleiterwohnung soll als Wohnturm an eine bestehende Kunstwerkhalle angebaut werden. Der Außendurchmesser des Wohnturmes ist mit einem Rohbaumaß von 5,24 Meter angegeben.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft dar.

Das Bauvorhaben widerspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Aus Sicht der Verwaltung lässt das Bauvorhaben durch die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit zudem die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten. Hierbei handelt es sich um einen öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB. Bei der vorhandenen Bebauung in Wölflau handelt es sich nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB).

Nachbarunterschriften liegen keine vor. Der Antragsteller beantragt das Absehen von der Nachbarbeteiligung im Antragsverfahren zum Vorbescheid.

Vom Antragsteller wurde eine Antragsbegründung vorgelegt. Diese ist im RIS hochgeladen.

Diskussionsverlauf

StR Bauer erkundigt sich, ob die Kunstwerkhalle unter gleichen Voraussetzungen wie der heutige Antrag genehmigt wurde. Er sieht zudem Synergieeffekte bei einem Nebeneinander von alt und jung im Fall einer Pflegebedürftigkeit bzw. im Alter allgemein. Er habe hier keine Einwände. Herr Zehentbauer bejaht die baurechtliche Genehmigung der bestehenden Kunstwerkhalle. StRin Furtmayr-Sendöl erkundigt sich über den Zusammenbau des beantragten Vorhabens mit der Kunstwerkhalle.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Antragsbegründung Bauherr geschwärzt (.pdf)

Datenstand vom 21.02.2025 10:15 Uhr