Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V. und Skiclub Vilsbiburg e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.

Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:

1.)
Antrag vom 07.09.2016 von
TSV Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 17.880,48 €.
Zusätzlich:
Laut Aufstellung der Übungsleiterstunden des TSV: 19.646,40 €.
Die günstigere Förderung errechnet sich nach den abgerechneten ÜL-Stunden („alte“ Berechnung).
Vorjahr: 19.375,40 €, auf Grund der Einzelabrechnung der Übungsleiterstunden.

2.)
Antrag vom 09.10.2016 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 3.900,42 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 3.741,39 €; gleich der staatlichen Förderung.

3.)
Antrag vom 02.09.2016 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 3.406,05 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 6.621,81 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2016 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit nicht verändert, so dass auch der städtische Zuschuss unverändert bleiben sollte.

4.)
Antrag vom 03.10.2016 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 24.08.2016 bewilligt 4.416,66 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr 4.231,71 €; gleich der staatlichen Förderung.

Beschluss 1

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2016 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e. V.: 3.900,42 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2016 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 19.646,40 €
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 6.621,81 €
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 4.416,66 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 14:19 Uhr