Die Kindergartengebühren wurden zuletzt im Jahr 2017 erhöht. Turnusmäßig wäre das wieder zum September 2020 fällig.
Nach Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG ist bei den Elternbeiträgen eine entsprechende Staffelung erforderlich.
Das StMAS hat für die Steigerung eine Empfehlung herausgegeben. Danach sollte der Elternbeitrag von Buchungszeitkategorie zu Buchungszeitkategorie um mindestens 10 Prozent steigen. Wenn sich danach ein Steigerungsbetrag von weniger als fünf Euro ergibt, so sollte zumindest um fünf Euro gesteigert werden.
Hält sich die konkrete Elternbeitragsstaffelung an diese Empfehlung, ist keine Überprüfung der Buchungszeiten angezeigt, sofern der Träger ordnungsgemäße Buchungsbelege für jedes Kind vorweisen kann; wird hingegen von der Empfehlung abgewichen, so müssen die Bewilligungsbehörden überprüfen, ob es sich noch um eine den Buchungszeiten entsprechende Staffelung handelt.
So kann regional trotz Unterschreiten der o.g. Empfehlung eine Elternbeitragsstaffelung vorliegen, die ihre Funktion – nämlich die Eltern zu einer ihrem Nutzungsverhalten entsprechenden Buchung zu veranlassen – erfüllt. Ein Träger, der von der Empfehlung abweichen möchte, sollte dies daher vorher mit seiner Bewilligungsbehörde besprechen.
Die Verwaltung stellt pflichtgemäß zur Diskussion, ob ab dem Abrechnungsjahr 2019/2020 eine Anpassung der Gebühren erfolgen soll. Die Fachberatung und –aufsicht des Kreisjungendamtes Landshut hält das nicht zwingend für erforderlich, gesetzlich ist eine 10%-Steigerung der Elternbeiträge vorgesehen.
Der Vergleich mit den anderen Einrichtungen im Landkreis Landshut zeigt, dass die Gebühren in der Stadt Vilsbiburg mit Ausnahme der kurzen Buchungszeiten immer unter dem Landkreisdurchschnitt liegen.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:
Kindergärten bisher LKR künftig
Über 4 bis 5 Stunden 70,00 € 70,00 € 70,00 €
Über 5 bis 6 Stunden 75,00 € 76,00 € 77,00 €
Über 6 bis 7 Stunden 80,00 € 85,00 € 84,00 €
Über 7 bis 8 Stunden 85,00 € 97,00 € 91,00 €
Über 8 bis 9 Stunden 95,00 € 109,00 € 98,00 €
Über 9 Stunden 100,00 € 119,00 € 105,00 €
(Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte.)
Kinderhort bisher LKR künftig
Über 2 bis 3 Stunden 70,00 € 63,00 € 70,00 €
Über 3 bis 4 Stunden 75,00 € 75,00 € 77,00 €
Über 4 bis 5 Stunden 85,00 € 88,00 € 85,00 €
Über 5 bis 6 Stunden 90,00 € 98,00 € 92,00 €
Für die Ferien
Über 6 bis 7 Stunden 100,00 € 112,00 € 100,00 €
Über 7 bis 8 Stunden 105,00 € 117,00 € 107,00 €
Über 8 bis 9 Stunden 115,00 € 131,00 € 115,00 €
Kinderkrippe bisher LKR künftig
Über 2 bis 3 Stunden 120,00 € 98,00 € 120,00 €
Über 3 bis 4 Stunden 130,00 € 128,00 € 132,00 €
Über 4 bis 5 Stunden 140,00 € 135,00 € 144,00 €
Über 5 bis 6 Stunden 150,00 € 152,00 € 156,00 €
Über 6 bis 7 Stunden 160,00 € 172,00 € 168,00 €
Über 7 bis 8 Stunden 170,00 € 185,00 € 180,00 €
Über 8 bis 9 Stunden 185,00 € 214,00 € 192,00 €
Über 9 Stunden 195,00 € 228,00 € 204,00 €
Mittagsbetreuung bisher LKR künftig
2 Stunden 30,00 € -- 33,00 €
3 Stunden 35,00 € -- 38,00 €