Antrag auf Vorbescheid - Michael Giglberger, Thalham 53, FlNr. 359, Gem. Wolferding - Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau für ein altes Wohnhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte ein bestehendes Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude abreißen und ein neues Wohnhaus mit Doppelgarage errichten.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und wird gem. §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB beurteilt. Demzufolge ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter den in §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB genannten Voraussetzungen möglich.

Problematisch in diesem Fall sind zwei Dinge:

  1. Das neue Wohngebäude wird nicht an gleicher Stelle (wie das alte Wohngebäude) errichtet. Allerdings befindet es sich an der Stelle der ehemaligen Wirtschaftsgebäude, die ebenfalls entfernt werden. Daher kann der Lage zugestimmt werden.
  2. Bei dem zu entfernenden Wohnhaus handelt es sich um ein Einzeldenkmal (D-2-74-184-111).

Dem Antrag auf Vorbescheid sind Fotos beigefügt aus denen man den mangelhaften Zustand des Gebäudes erkennen kann. Die Bausubstanz ist enorm schlecht und kann ohne unzumutbaren Aufwand nicht erhalten werden.




 


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2019 13:31 Uhr