Informationen zum Planfeststellungsverfahren der 380kV Freileitung von Adlkofen nach Matzenhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.01.2019 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Am Erörterungstermin am 21.01.2019 zum genannten Planfeststellungsverfahren haben von Seiten der Stadt Vilsbiburg der Zweite Bürgermeister Johann Sarcher und von Seiten der Stadtverwaltung Frau Sandra Eder teilgenommen.
Die Firma TenneT stellte das Vorhaben kurz vor. Dann folgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungsnahmen eingereicht haben, anhand der Abwägungs-tabelle. Herr Zweiter Bürgermeister Sarcher erläutert nochmals eindringlich folgende Punkte:
  • Abstände gemäß LEP (insb. Frauensattling/Seyboldsdorf)
  • Weiterentwicklung der Siedlungsentwicklung (Problematisch, da bei neuen                           Siedlungen ja dann die Abstände eingehalten werden müssen)
  • Erdverkabelung
  • Kompaktmasten

(siehe Beschluss der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 26.02.2018 – TOP 6)

Die Stellungnahme der Fa. TenneT dazu ist wie folgt und liegt bereits schriftlich vor:
  • Abstände: Es handle sich um Grundsätze in der Raumordnung. Durch die starke   Besiedelung in der freien Landschaft ist per se kein anderer geeigneter Korridor verfügbar. Die Schutzgüter (nach UVP) wurden untereinander abgewogen. Die infrastrukturelle Entwicklung solcher Höchstspannungsanlagen ist im Bundesbedarfsplangesetz geregelt und erforderlich. In Summe wurden die Abstände im Verhältnis zur Hochspannungsleitung insgesamt verbessert, auch wenn sich für den Einzelnen Nachteile ergeben können.
  • Kompaktmasten: Es gibt derzeit Pilotprojekte in den Niederlanden. Es gibt aber noch
keine Weiterentwicklung, da für Kompaktmasten ein geradliniger Verlauf erforderlich
ist. Bei eine m nicht geradlinigen Verlauf der Leitung wirken zu viele Querkräfte, die gegebenenfalls zwei nebeneinanderstehende Kompaktmasten erforderlich machen.  
          Dadurch benötigt man wieder mehr Fläche. Ebenso wird temporär dadurch auch  
          erstmal mehr Platz zur Beförderung und zum Aufbau benötigt.
  • Erdkabel: Im Bundesbedarfsplangesetz sind Pilotprojekte zur Erdverkabelung genannt. Zurzeit gäbe es keine Legitimation zur Durchführung einer Erdverkabelung für dieses Projekt.

Datenstand vom 04.02.2019 11:21 Uhr