Anreiz zur Installation von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.05.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Helmut Haider hat einen Vorschlag von Stadtrat Wolfgang Schwimmer zur verstärkten Nutzung der Solarenergie in Neubaugebieten aufgegriffen, die Verwaltung hat einen Vorschlag erarbeitet.

Ziel sollte es sein, den Ausbau von solarthermischen Anlagen in den Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-Emissionen stärker zu intensivieren.
Über die Vergabe von Wohnbauparzellen wäre Gelegenheit gegeben hierzu steuernd einzugreifen, ohne dabei einen Bebauungsplan ändern zu müssen oder zusätzlichen Zwang auszuüben.

Die Installation von mehr solarthermischen Anlagen auf und in den Gebäuden bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile für die Hausbesitzer. Sie dient auch den Klimaschutzzielen der Stadt Vilsbiburg und reduziert den Bedarf bei der Erzeugung von zusätzlicher Wärmeenergie.
Insbesondere für das künftige Baugebiet Achldorf II wird dies von großer Bedeutung sein. Allerdings wäre auch für Grub-Süd und Seyboldsdof Süd-Ost ein verstärkter Ausbau der Solarthermie unterstützenswert.

Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid war bei der Stadtratssitzung anwesend und hat die technischen Einzelheiten seiner Idee näher dagerstellt.

Aus finanzieller Sicht wird vorgeschlagen, dass ein Zuschuss in Höhe von 3.000 € je Grundstück ausbezahlt werden sollte, wenn eine solarthermische Anlage installiert wird. Die Finanzierung sollte über den Kaufpreis erfolgen, d.h. wenn die Voraussetzungen nachweislich erfüllt sind, werden vom Kaufpreis des Grundstücks 3.000 € zurückerstattet. Vereinbaren könnte man dies in den notariellen Kaufverträgen.
Wichtig dabei wäre, dass es sich dabei nicht um ein eigenes städtisches Förderprogramm handelt. Der Zuschuss als Rückerstattung des Betrages aus dem Kaufpreis darf nicht mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Freistaats kollidieren.

Diskussionsverlauf

Die Präsentation vor Werkleiter Wolfgang Schmid wird in das Ratsinformationssystem eingestellt. Die Betrachtung erfolgte für das Baugebiet Achldorf, lässt sich aber auf die Gebiete Grub-Süd und Seyboldsdorf Südost übertragen.

Das BHKW ist auch leistungsfähig, wenn die Bauherren die Solaranlage nicht installieren. Der Pufferspeicher mit einer Größe von 800 Litern wird von Seiten der Stadtwerke als ausreichend bemessen angesehen. Die Ausrichtung der Häuser im B-Plan richtet sich nach dem Straßenverlauf, ein Bau von Solaranlagen ist möglich, sicher aber nicht bei jedem Haus voll rentabel. Ob die Installation einer Solaranlage für die einzelnen Bauherren rentabel ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Man geht aber von einer gewissen Wirtschaftlichkeit aus.

Es sollte überprüft werden, ob die Kaufpreisminderung nicht als versteckte Subvention gelten kann und dadurch von anderen Bauherren Ansprüche an die Stadt Vilsbiburg heran getragen werden können.

Gegenüber der Wärmeversorgung mit Öl würde durch das Projekt eine CO²-Einsparung von jährlich ca. 100 Tonnen zustande kommen. Es wurde kontrovers diskutiert, ob die Gelder welche zu Lasten der Stadt Vilsbiburg gehen nicht sinnvoller in ein Klimaschutzprojekt investiert werden können.

Beschluss 1

Um den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-Emissionen stärker zu intensivieren, beschließt der Stadtrat einen finanziellen Anreiz für die Käufer (m/w/d) von stadteigenen Wohnbaugrundstücken.
Falls auf dem Wohnhaus eine solarthermische Anlage installiert wird, erstattet die Stadt Vilsbiburg EUR 3.000,00 aus dem Kaufpreis zurück. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von der Verwaltung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 19

Beschluss 2

Um den Bau von solarthermischen Anlagen in den städtischen Neubaugebieten besser voranzutreiben und im Wärmesektor die Senkung der CO2-E missionen stärker zu intensivieren, beschließt der Stadtrat einen finanziellen Anreiz für die Käufer (m/w/d) von stadteigenen Wohnbaugrundstücken.
Falls auf dem Wohnhaus eine solarthermische Anlage installiert wird, erstattet die Stadt Vilsbiburg EUR 2.000,00 aus dem Kaufpreis zurück. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen werden von der Verwaltung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

Datenstand vom 15.05.2019 09:16 Uhr