Der Bauherr begehrt die Erweiterung und den Umbau des bestehenden Wohngebäudes in Kirchstetten.
Das Gebäude muss grundlegend energetisch saniert werden. In diesem Zuge sollen folgende weitere baulichen Veränderungen vorgenommen werden:
1. Verlängerung des Daches – Vergrößerung des Dachüberstandes im Süd-Westen (von ca. 0,5 m auf 3,5 m)
2. Erweiterung des Balkons (von ca. 0,5 m ab Außenwand bis ca. 2,5 m ab Außenwand)
3. Erhöhung des Dachstuhls (Erhöhung Kniestock um ca. 0,5 m) und Ausbau des Dachgeschosses
4. Einbau einer Dachgaube im geplanten Bad im OG
5. Einbau von Dachfenstern entsprechend der abschießenden Raumaufteilung
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Es handelt sich dabei um ein sonstiges Vorhaben.
Die Erweiterung eines Wohngebäudes ist demnach zulässig, wenn:
a) höchstens zwei Wohnungen vorhanden sind – Dies ist hier gegeben, da die EG Wohnung von der Mutter und die 1. OG (mit DG) Wohnung von der Familie Englbrecht genutzt werden. Durch den Ausbau des DG sind auch weiterhin nur zwei Wohneinheiten im Gebäude vorhanden.
b) Das bestehende Gebäude muss zulässigerweise errichtet worden sein. – Das Gebäude wurde 1974 genehmigt und sogleich errichtet.
c) Die Erweiterung muss im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude stehen und unter der Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen sein. – Es handelt sich hier um eine Erhöhung des Kniestocks um etwa 0,5 m, die Verbreiterung des Balkons um etwa 2,0 m, den Einbau einer Dachgaube und die Vergrößerung des Dachüberstandes um etwa 3,0 m. Dies steht im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und ist auch unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse (Familie) angemessen.