Nutzungsänderung der ehemaligen Schwesternschule - Erfordernis eines Bauantrages durch die Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.02.2017 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Am 17.11.2016 fand eine Besichtigung der Räumlichkeiten der ehemaligen „Fachschule für Krankenpflege“ mit Herrn Wimmer, technische Bauordnung des Landratsamtes, statt. Dabei wurden die räumliche Situation und die Nutzung vor Ort besichtigt und besprochen.

Derzeit ist im OG (Raum 104) eine Gruppe des Kinderhortes als Übergangslösung untergebracht, die Räume 105 und 106 werden von der Mittagsbetreuung genutzt. Einige Kellerräume werden von der vhs benutzt und das Familienzentrum verwendet die Räumlichkeiten im Erdgeschoss.

Mit der Baugenehmigung aus dem Jahre 1966 wurde die Nutzung als landwirtschaftliche Berufsschule genehmigt. Die durch die Stadt Vilsbiburg ausgeführte Nutzung wird allerdings das Erfordernis einer Nutzungsänderung ausgelöst.

1. Stellplätze
Im Rahmen der Baugenehmigung für die Krankenpflegeschule im Jahre 1966 hat man keine Stellplätze gefordert. Es lässt sich auch anhand der damaligen Baugenehmigungsunterlagen nicht herauslesen, wie viele Stellplätze für dieses Vorhaben gefordert wurden (sofern hier jemals welche gefordert waren). Gemäß der Bayerische Bauordnung 1962 und der dazugehörige Garagenverordnung 1962 sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen. Die Anzahl und Größe sind im Ermessen nachzuweisen. Einen Stellplatzschlüssel gab es damals nicht. Als Bestand kann daher kein Stellplatz nachgewiesen werden.
Durch die Nutzungsänderung ändert sich daher der Stellplatzbedarf. Tageseinrichtungen für Kinder werden mit einem Stellplatzschlüssel 1 Stellplatz / 30 Kinder (allerdings mindestens 2) beurteilt. Für die Volkshochschule besteht dagegen ein größerer Stellplatzbedarf. Der Benutzerkreis bei der Erwachsenenbildung ist insoweit mit einer allgemeinbildenden Schule nicht vergleichbar. Als bedarfsgerecht wird ein Schlüssel von 3 Stellplätzen je Seminarraum/ Zimmer gesehen.

Damit ergibt sich für die Nutzungsänderung folgender Stellplatzbedarf:
VHS                      4 Räume á 3 Stellplätze                           12
Mütterzentrum         < 30 Kinder                                          2
Kinderhort                < 30 Kinder                                           2
Mittagsbetreuung     42 Kinder                                            2

Damit werden insgesamt 18 Stellplätze erforderlich. Zwischen den Stellplätzen der vhs und der Tageseinrichtungen für Kinder ist eine Doppelnutzung auf Grund getrennter Nutzungszeiten möglich. Das Familienzentrum, der Kinderhort und die Mittagsbetreuung werden überwiegend zu Zeiten genutzt (Vormittag, früher Nachmittag), in denen keine Veranstaltungen der vhs stattfinden (Abend). Auf Grund der Doppelnutzung der Stellplätze besteht ein Stellplatzbedarf von insgesamt 12 Stellplätzen.

2. Brandschutz
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 12 bzw. Nr. 13 BayBO bei dem auch der Brandschutz bei der Nutzungsänderung geprüft werden muss. Es ist absehbar, dass für die jetzige Nutzung auch striktere Anforderungen durch den Brandschutz an das Gebäude gestellt werden.
Hierzu erscheint es erforderlich Herrn Zellner (Brandschutzbeauftragter für die Mittelschule) in die Planungen miteinzubeziehen.


Die Stadt Vilsbiburg muss also für die Nutzung der ehem. Fachschule für Krankenpflege als vhs Schulungsgebäude, Familienzentrum, Kinderhort und Mittagsbetreuung eine Nutzungsänderung beantragen.
Hierzu wird es auch erforderlich sein, das Gebäude entsprechend der bauordnungsrechtlichen Anforderungen umzubauen.

Diskussionsverlauf

Herr Stadtrat Sarcher regt an, in diesem Zuge gleich ein Satteldach mit einzuplanen. Man solle sich insgesamt über die Planungen Gedanken machen.

Herr Stadtrat Anzeneder möchte das Risiko minimieren und regt an zeitnah Treppen als Fluchtweg anbauen zu lassen.

Datenstand vom 11.01.2018 13:15 Uhr